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Bayer will zwei Glyphosat-Urteile in den USA anfechten

Seit der Übernahme von Monsanto im Jahr 2018 kämpft der Chemiekonzern Bayer mit Klagen rund um den Unkrautvernichter Glyphosat. Jetzt geht das juristische Tauziehen weiter.

Bayer
Der Chemiekonzern Bayer führt in den USA etliche Prozesse. Foto: Oliver Berg/DPA
Der Chemiekonzern Bayer führt in den USA etliche Prozesse.
Foto: Oliver Berg/DPA

Neuer Ärger für Bayer im US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter: Nachdem ein Geschworenengericht in Philadelphia kürzlich dem 83-jährigen Ernie Caranci, der Glyphosat für sein Krebsleiden verantwortlich macht, 25 Millionen US-Dollar Schadenersatz sowie 150 Millionen Dollar Strafschadenersatz zugesprochen hatte, kündigte Bayer an, dieses und ein anderes - für den Konzern negatives - Urteil anfechten zu wollen. Es waren zwei Gerichtsniederlagen binnen einer Woche gewesen, nachdem der Dax-Konzern zuvor neun Fälle für sich entschieden hatte.

Bayer betont zudem, weiter von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt zu sein. Die Schadenersatz-Summe im jüngsten Fall könnte noch sinken. Laienjurys sprechen in den USA Klägern oftmals hohe Summen zu, die Richter nicht selten senken.

Klagewelle nach Urteil

Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme aufgehalst. Im gleichen Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Dax-Konzern, das in den USA eine Klagewelle in Gang setzte. 2020 dann hatte Bayer ein milliardenschweres Programm aufgelegt, um den Großteil der Klagen - ohne Haftungseingeständnis - beizulegen.

Einen Großteil der Klagen hat Bayer bereits abgearbeitet. Im Frühjahr hieß es im Zuge der Vorlage der Geschäftszahlen für 2022, dass von inzwischen insgesamt circa 154 000 angemeldeten Ansprüchen rund 109.000 verglichen worden seien oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten. Zudem kann Bayer - per Stand Ende 2022 - auf ein Polster von 6,4 Milliarden US-Dollar bauen, die der Konzern für Vergleiche bestehender und künftiger Glyphosat-Klagen zurückgestellt hat.

© dpa-infocom, dpa:231030-99-757164/5