Der Pharma- und Agrarkonzern Bayer will gegen ein Urteil in den USA zur Schadenersatzzahlung in Milliardenhöhe Rechtsmittel einlegen. »Das Urteil wird so keinen Bestand haben, wir werden auf jeden Fall Rechtsmittel dagegen einlegen« erklärte Bayer auf Anfrage. Ein Geschworenengericht hatte den Konzern am Freitag in einem Glyphosat-Prozess zur Zahlung von mehr als 1,5 Milliarden US-Dollar verurteilt.
Drei ehemaligen Anwendern des Unkrautvernichters Roundup wurden entsprechende Zahlungen zugesprochen. Diese machten das umstrittene Produkt für ihre Krebserkrankungen verantwortlich. Die Geschworenen am Bundesgericht in Jefferson City (Missouri) erkannten James Draeger, Valorie Gunther und Dan Anderson insgesamt 61,1 Millionen Dollar an Schadenersatz und je 500 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu. Geschworene sprechen in den USA Klägern oft hohe Summen zu, die Richter nicht selten später senken.
Bayer will gegen das Urteil vorgehen. Schon allein die Höhe des Strafschadenersatzes verstoße gegen die amerikanische Verfassung. »Im Unterschied zu früheren Verfahren haben die Gerichte in den jüngsten Fällen den Klägern unzulässigerweise erlaubt, die regulatorischen und wissenschaftlichen Fakten falsch darzustellen«, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns.
Bayer habe »starke Argumente«, um die jüngsten Urteile revidieren zu lassen. Der Konzern habe neun der letzten 13 Gerichtsverfahren gewonnen und den Großteil der Klagen beigelegt. »Wir werden die robuste wissenschaftliche und regulatorische Beweislage weiterhin vor Gericht verteidigen, notfalls in Berufung«, erklärte der Dax-Konzern. Bayer zeigte sich weiter von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt.
Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme ins Haus geholt. Im selben Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Dax-Konzern, das in den USA eine Klagewelle in Gang setzte. 2020 hatte Bayer ein milliardenschweres Programm aufgelegt, um den Großteil der Klagen - ohne Haftungseingeständnis - beizulegen.
Einen Großteil der Klagen hat Bayer bereits abgearbeitet.
© dpa-infocom, dpa:231119-99-05530/2