Der Altersvorsorgeklassiker Lebensversicherung soll aus Sicht der Finanzaufsicht Bafin einen angemessenen Kundennutzen bieten. Überhöhten Kosten will die Behörde einen Riegel vorschieben. »Es geht darum, Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern beziehungsweise zu unterbinden«, sagte Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund am Montag. Interessenskonflikte beim Vertrieb dieser Produkte sollen vermieden werden. Verbraucherschützer sind die Provisionen für den Altersvorsorgeklassiker ein Dorn im Auge.
Die Bafin veröffentlichte am Montag ein Merkblatt. Danach müssen Lebensversicherungen Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen. Bei der Festlegung dieser Ziele sollten Versicherer unterscheiden zwischen einer positiven Rendite nach Kosten (nominal) und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation. Fehlanreize im Vertrieb sollen durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden. Die Aufsicht hatte bei einer Untersuchung eine »erhebliche Spreizung« insbesondere der Vertriebskosten bei Lebensversicherern festgestellt.
Diese Versicherer will die Bafin genauer anschauen
Genauer unter die Lupe nimmt die Aufsicht vor allem Versicherer, bei denen die Effektivkosten für kapitalbildende Lebensversicherungen im Branchenvergleich sehr hoch sind. Die Effektivkosten geben an, wie sich die Kosten des jeweiligen Vertrags auf die Rendite auswirken. Auch Versicherer, deren Aufwendungen für Vermittler auffällig hoch sind, werden näher geprüft.
Verbraucherschützer fordern ein Verbot von Abschlussprovisionen, die Assekuranzen Versicherungsvertretern und -maklern für die Vermittlung von Lebensversicherungen zahlen. Die Verzinsung des Altersvorsorgeklassikers bezieht sich nur auf den Sparanteil unter anderem nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten.
EU will Kleinanlegerstrategie vorstellen
Zuletzt stand in Brüssel ein Provisionsverbot für Finanzprodukte zur Debatte. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte unlängst allerdings, für mehr Verbraucherschutz anstelle eines Provisionsverbots auch andere Maßnahmen wie Verpflichtungen zur Transparenz in Betracht zu ziehen. Auch wenn es kein Provisionsverbot gebe, bedeute das »keinen Freifahrtschein für den Finanzsektor«. Details zu ihrer Kleinanlegerstrategie will die Kommission Ende Mai vorlegen.
Gegen Pläne der EU-Kommission für ein Provisionsverbot hatte es großen Widerstand von der Finanzbranche gegeben. Verbraucherschützer kritisierten die Entscheidung. »Für Kunden im Finanzbereich bedeutet das: Es wird vor allem verkauft und nicht beraten. Provisionen und Interessenkonflikte bleiben Alltag«, sagte Britta Langenberg, Verbraucherschutzexpertin der Bürgerbewegung Finanzwende.
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