Gut ein halbes Jahr nach der Ankündigung sollen ab diesem Mittwoch mehr als drei Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen können. Möglich sein soll das auf der von Bund und Ländern extra dafür eingerichteten Antragsplattform »Einmalzahlung200.de«. Das Geld ist zur Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.
Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden - nach Angaben von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erfolgreich. Mehr als 12.000 Antragssteller hätten die 200 Euro bereits auf ihrem Konto, hatte die FDP-Politikerin der »Bild am Sonntag« gesagt und hinzugefügt: »Am Mittwoch startet dann die Antragstellung für alle Studenten und Fachschüler.« Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.
3,5 Millionen können Antrag stellen
Anspruch auf das Geld haben etwa 3,5 Millionen Studentinnen, Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder »gewöhnlicher Aufenthalt« in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.
Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen, gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem ausgebremst, weil die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.
Lange Debatte über Antragsplattform
Bund und Länder gerieten zudem immer wieder in Streit bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten zusammengeführt werden, die bei Bildungseinrichtungen vorliegen. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert.
Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren. Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein »Elster-Zertifikat«, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Montag hatten sich bis zum Wochenbeginn gut 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Unklar ist aber, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Das Konto kann jeder Bürger nutzen auch für andere Verwaltungsdienstleistungen.
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