Bei den von Vermietern inserierten Wohnungen hat der Anteil möblierter Wohnungen deutlich zugenommen. Das geht aus einer Untersuchung des Beratungsunternehmens Oxford Economics im Auftrag des Bundesjustizministeriums hervor. Waren im Januar 2013 noch etwa 19 Prozent der inserierten Wohnungen möbliert, so erreichte ihr Anteil im Oktober 2022 den Angaben zufolge knapp 27 Prozent. Das liegt nach Darstellung der Autoren der Studie wohl auch daran, dass viele unmöblierte Wohnungen gar nicht mehr öffentlich angeboten, »sondern an Freunde, Bekannte oder Mieter auf einer Warteliste weitergegeben werden«.
Rund zwei Drittel der möblierten Wohnungen werden demnach von Privatleuten angeboten. Knapp jede zehnte möblierte Wohnung gehört einer Wohnungsgenossenschaft. Den Angaben zufolge befinden sich rund sechs Prozent der möbliert vermieteten Wohnungen im Besitz einer Kommune oder eines kommunalen Wohnungsunternehmens. Der Anteil anderer privatwirtschaftlicher Unternehmen liegt bei 4,7 Prozent. Ein Anteil von 3,3 Prozent entfällt auf Universitäten beziehungsweise Studentenwerke.
Bei einer für die Studie durchgeführten Befragung von Nutzern möblierter Wohnräume zeigte sich, dass 72 Prozent von ihnen in einer Wohnung lebten, 15 Prozent in einer Wohngemeinschaft und 13 Prozent in einem möblierten Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte.
Fluktuation hat zugenommen
Bei der Auswertung der Inserate stellten die Autoren zudem fest, dass die Fluktuation in den möblierten Wohnungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat. »Es könnte also durchaus sein, dass die Vermieter möblierten Wohnraums auf die Einführung der Mietpreisbremse reagiert haben, indem sie versuchen, nur noch zum vorübergehenden Gebrauch zu vermieten, weil diese Vermietungsform nicht unter die Mietpreisbremse fällt«, heißt es in der Studie weiter.
Die Untersuchung habe keine Hinweise auf eine systematische Umwandlung von Leerwohnungen in möblierte Mietwohnungen nach der Einführung der Mietpreisbremse geliefert, hieß es aus dem Bundesjustizministerium. Außerdem habe sich gezeigt, dass es in der Rechtspraxis gewisse Unsicherheiten gebe in der Frage, wann der mietrechtliche Ausnahmetatbestand der Vermietung von Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch anwendbar sei. Auch könnten die Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen verbessert werden. Inwieweit hier gesetzgeberische Maßnahmen sinnvoll wären, werde das Ministerium auf Grundlage der Untersuchung nun prüfen.
Im vergangenen Jahr wohnten der Untersuchung zufolge rund 51 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren zur Miete. 14 Prozent der Mietwohnungen seien vom Vermieter teilweise oder vollständig möbliert gewesen, heißt es in der Untersuchung, die sich unter anderem auf eine repräsentative Umfrage stützt. Besonders hoch sei der Anteil von Gemeinden mit einem hohen Anteil an Inseraten möblierter Wohnungen im Süden Deutschlands. Ein Grund für die Vermietung möblierter Wohnungen sei, dass sich die Besitzer den kurzfristigen Zugriff auf die Wohnung sichern wollten - etwa zum Einzug der Kinder während des Studiums, als Wohnsitz im Alter oder nach der Rückkehr aus dem Ausland.
Rund 21,20 Euro pro Quadratmeter
In mehr als der Hälfte dieser Wohnungen seien essenzielle Einrichtungsgegenstände wie Küche, Schränke, Tische, Lampen, Stühle und ein Bett zu finden. Der Anteil der Wohnungen mit zusätzlichen Gegenständen, auch inklusive Besteck und Geschirr, liegt demnach bei knapp einem Drittel. Bettwäsche wurde nur etwa zwölf Prozent der befragten Mieter möblierter Wohnungen gestellt.
Die Angebotsmieten für möblierte Wohnungen stiegen laut Auswertung von Oxford Economics im betrachteten Zeitraum um etwa 50 Prozent auf rund 21,20 Euro pro Quadratmeter, im Vergleich zu einem Zuwachs um etwa 38 Prozent auf 9,7 Euro pro Quadratmeter bei inserierten unmöblierten Wohnungen. Da es sich bei den möblierten Angeboten teilweise nicht um Nettokaltmieten handele, sondern um Gesamtmieten, dürfte dies teils auf gestiegene Nebenkosten zurückzuführen sein.
© dpa-infocom, dpa:230704-99-281790/2