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Angebundene Kappen bei Flaschen seit heute Pflicht

Viele Verbraucher sind von ihnen genervt: Fest verbundene Plastikdeckel an Getränkeflaschen. Nun sind sie verpflichtend. Die neue Regelung gilt allerdings nicht für alle Flaschen.

Deckel bei Getränken
Neue EU-Richtlinie: Fest verbundene Kunststoffdeckel sind seit heute an einigen Getränken Pflicht. Foto: Robert Michael/DPA
Neue EU-Richtlinie: Fest verbundene Kunststoffdeckel sind seit heute an einigen Getränken Pflicht.
Foto: Robert Michael/DPA

Um den Plastikmüll in der Umwelt zu verringern, sind seit heute in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern. Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter sind nach Angabe des Bundesumweltministeriums von der Pflicht ausgenommen. 

Grund für die Einführung der »angebundenen Deckel« ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Dieser Richtlinie liegt dem Ministerium zufolge eine Studie zugrunde, wonach Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU vorzufindenden Kunststoffabfällen gehören. 

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kennen die Deckel bereits. Denn die Verordnung, die die Vorgaben in Deutschland regelt, trat nach Angabe des Umweltbundesamts am 3. Juli 2021 in Kraft mit einer dreijährigen Übergangsfrist. »Seitdem haben viele Unternehmen nach und nach ihre Getränkeverpackungen umgerüstet, um ab dem 3. Juli 2024 die neuen Anforderungen zu erfüllen«, heißt es von der Behörde. 

Behälter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, aber vor dem Stichtag auf den Markt gekommen sind, können aber laut Umweltministerium (BMUV) ohne zeitliche Begrenzungen abverkauft werden. 

Bisher keine konkreten Zahlen über Plastikmüllreduktion

Einige Menschen sind jedoch von den neuen Verschlüssen genervt. »Dem BMUV ist bekannt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die fest verbundenen Deckel nicht nur positiv sehen«, heißt es von einer Sprecherin aus dem Ministerium. Das Ziel der Richtlinie sei es jedoch, die Umwelt durch geringfügige Maßnahmen zu schützen. Deswegen seien die befestigten Deckel bei bestimmten Getränkebehältern erforderlich.

Bislang liegen weder dem Ministerium noch dem Umweltbundesamt Zahlen vor, wie stark sich der Plastikmüll durch die neue Vorgabe verringern könnte. 2027 will die Bundesregierung laut Umweltministerium die Umsetzung der neuen Regelung bewerten. 

Kritik der Verbraucherzentrale

Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ist nicht überzeugt von den neuen Schraubverschlüssen: »Ich empfinde die Änderung der Verschlussart als wenig zielführend.« Das Gesetz gehe ihm zufolge am Kernproblem vorbei. »Wir verbrauchen viel zu viele Einwegprodukte«, sagt Heldt. »Deckel zu ändern, nützt der Umwelt erst mal nichts.« 

Laut dem Experten verbrauchen die neuen Verschlüsse in vielen Fällen gar etwas mehr Material als die früheren Deckel. Heldt zufolge seien klar einzuhaltende Vorgaben nötig - etwa eine Regelung, um verpflichtend die Hohlräume bei Produkten zu reduzieren und dadurch den Verpackungsmüll zu verringern. Auch Verbote von unnötigen Umverpackungen wie Kartons bei Zahnpasta würden demnach zu einer Materialersparnis und Umweltentlastung führen.

© dpa-infocom, dpa:240703-930-162106/1