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Überbrückungshilfen für besonders bedrohte Firmen

Restaurants, Bars, Reisebüros - sie alle sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Umsatzausfälle lassen sich nicht einfach wieder ausgleichen. Deshalb soll es für sie besondere Hilfe geben.

Demonstration der Touristikbranche
Die Bundesregierung will zusätzliche Milliardenhilfen für kleine und mittelständische Firmen auf den Weg bringen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Die Bundesregierung will zusätzliche Milliardenhilfen für kleine und mittelständische Firmen auf den Weg bringen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN. Kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen.

Das Kabinett brachte am Freitag sogenannte Überbrückungshilfen auf den Weg, die eine Pleitewelle verhindern sollen. Gedacht sind die neuen Hilfen besonders für Restaurants, Bars, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen, Schullandheime und Reisebüros sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und Profisportvereine der unteren Ligen.

Sie alle könnten kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle nicht wieder reinholen könnten, begründet das Wirtschaftsministerium die Hilfen. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Das gilt für Unternehmen, deren Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist.

Übernommen werden etwa Teile der Miete oder Pacht, Zinszahlungen und Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Strom, Wasser, Heizung, Versicherungskosten und Kosten für Auszubildende. Die Hilfe steigt mit höherem Umsatzeinbruch, maximal kann ein Unternehmen für drei Monate 150.000 Euro bekommen. Die Bundesregierung nimmt dafür insgesamt 25 Milliarden Euro in die Hand. Die Regelung muss nun in ein Gesetz gegossen und dann noch einmal vom Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden.