BERLIN. Das legt die Verordnung mit den künftigen Regeln fest, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Losrollen können die »Elektrokleinstfahrzeuge« dann wohl frühestens im Juli. Nach der generellen Zulassung müssen die Hersteller für ihre Modelle noch Allgemeine Betriebserlaubnisse beantragen, Käufer und Vermieter brauchen Haftpflichtversicherungen.
Die E-Tretroller müssen der Verordnung zufolge bestimmte technische Anforderungen erfüllen und etwa auch Licht und eine »helltönende Glocke« haben. Fahren sollen sie auf Radwegen - wo es keine gibt, auch auf der Fahrbahn, Gehwege sind tabu. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die neuen Gefährte sollen besonders für kurze Strecken etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder nach Hause ein neues Angebot sein.
Ihren Elektro-Tretroller dürfen Fahrgäste der Deutschen Bahn ab sofort kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen. Das teilte der bundeseigene Konzern am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Roller ließen sich zusammengeklappt problemlos unter oder über dem Sitz verstauen. Der Akku müsse fest in den sogenannten E-Scooter eingebaut sein.
Hintergrund sei, dass die Bahn neue Mobilitätsangebote wie die Elektro-Tretroller unterstützen wolle. »Diese sollen ja auch dazu beitragen, dass unsere Fahrgäste leichter zum Bahnhof kommen«, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber in einer schriftlichen Stellungnahme. (dpa)