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Zigarettenrauch muss nicht immer geduldet werden

Karlsruhe (dpa) - Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch als »wesentliche Beeinträchtigung« empfunden wird.

Eine Raucherin auf einem Balkon. Ist das Rauchen durch das Recht auf Freiheit der Lebensführung gedeckt? Foto: Uli Deck
Eine Raucherin auf einem Balkon. Ist das Rauchen durch das Recht auf Freiheit der Lebensführung gedeckt? Foto: Uli Deck
Eine Raucherin auf einem Balkon. Ist das Rauchen durch das Recht auf Freiheit der Lebensführung gedeckt? Foto: Uli Deck

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