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Wut-Baggerfahrer muss nicht ins Gefängnis

Abgerissene Balkone, zersplitterte Glasfassade, kaputtes Mauerwerk: Bilder eines zerstörten Neubaus im Schwarzwald machten vor gut einem Jahr Furore. Nun wird dem Verantwortlichen der Prozess gemacht.

Beginn Prozess gegen einen Bauunternehmer
Der Angeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt im Gericht. Foto: Philipp von Ditfurth
Der Angeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt im Gericht.
Foto: Philipp von Ditfurth

Weil er aus Wut mit einem Bagger einen Neubau demolierte, hat ein früherer Bauunternehmer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung erhalten. »Selbstjustiz wird bei uns nicht geduldet«, sagte die Richterin beim Amtsgericht in Donaueschingen, Sabine Summ.

Das Gericht der Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis hielt dem 48-jährigen Angeklagten zu Gute, dass er ein Geständnis ablegte und sich bei den Mietern des Hauses entschuldigte. Er muss nun zwei von ihnen mit insgesamt 5000 Euro entschädigen.

Der Angeklagte stand wegen Zerstörung von Bauwerken vor Gericht. Er hatte im Juli vergangenen Jahres mit dem Kettenfahrzeug in Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis) absichtlich mehrere Balkone des Gebäudes mit gut 30 Wohnungen heruntergerissen und Teile der Gebäudefassade zerstört.

Schaden im Rahmen von 750.000 Euro bis zwei Millionen Euro

Bei dem sehr ungewöhnlichen Vorfall entstand laut Gericht ein Schaden im Rahmen von 750.000 Euro bis zwei Millionen Euro. Menschen wurden damals nicht verletzt. Hintergrund der Selbstjustiz waren Streitigkeiten mit dem Bauträger um Geldzahlungen. Ein Zivilprozess zu dem Fall soll noch folgen; bei Gericht war kein Termin dazu zu erfahren.

Der Angeklagte erschien sichtlich gezeichnet vor Gericht. Zeitweilig brache er in Tränen aus. »Ich war wütend auf den Bauträger«, sagte der Mann, der inzwischen als Angestellter in der Baubranche arbeitet. Am Tag der Tat habe es eine Bauabnahme gegeben. »Ich habe mich in den Bagger gesetzt und abgerissen.« Die Straftat hatte vor einem Jahr auch überregional für Aufsehen gesorgt.

Das Gericht blieb unter dem Strafmaß der Anklage, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Olaf Meier kreidete dem Angeklagten ein »besonders krassen Fall von Selbstjustiz« an. Erschwerend komme der hohe Schaden und die Belastungen für die Mieter des Gebäudes hinzu, die wegen der Zerstörungsorgie nicht wie geplant in ihre Wohnungen einziehen konnten.

Der frühere Bauunternehmer lobte vor Gericht, dass der Prozess fair verlaufen sei. Laut Richterin Summ hat der Mann, der früher bereits wegen eines Steuerdelikts bestraft wurde, eine »günstige Sozialprognose«.

Mitteilung Polizei, 29.7.2021

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