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»Wunderheiler« streitet Vergewaltigungsvorwürfe ab

Die Staatsanwaltschaft wirft einem Chilenen sexuellen Missbrauch, Körperverletzung und Vergewaltigung vor. Der Angeklagte will davon nichts wissen.

Strafjustizzentrum München
Blick in einen Trakt des Gerichtsgebäudes für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe
Blick in einen Trakt des Gerichtsgebäudes für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München.
Foto: Sven Hoppe

Im Prozess um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch einer damals 14 Jahre alten Patientin hat ein selbst ernannter Wunderheiler und Schamane die Vorwürfe gegen sich abgestritten. »Zu jedem einzelnen Sachverhalt gibt es eine Vorgeschichte«, teilte der Angeklagte am Dienstag zu Beginn seiner Aussage am Münchner Landgericht über eine Dolmetscherin mit.

Durch seine Behandlung habe das Mädchen die Traumata ihrer Mutter und Großmutter wiedererlebt, die ihrerseits Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch gewesen seien. Dem Mädchen selbst seien diese Erfahrungen aber nur »in ihrem Verstand« widerfahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chilenen sexuellen Missbrauch, Körperverletzung und Vergewaltigung vor. Der 64-Jährige soll das Mädchen im Rahmen seiner Behandlung dazu gebracht haben, nackt durch einen Wald zu laufen. Zudem habe er sie eine drei Meter hohe Klippe hinunter in einen Bach in der Nähe des Sylvensteinstausees geschubst. Danach soll er sie in seinen Wohnwagen gebracht, dort massiert und vergewaltigt haben. Auch bei einer weiteren Patientin soll er einen Missbrauch versucht haben.

Im Laufe des Verfahrens sollen auch verschiedene Familienangehörige der 14-Jährigen angehört werden, die ebenfalls bei dem Angeklagten in Behandlung waren. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 27. April fallen.

© dpa-infocom, dpa:230404-99-207606/4