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Von Polizei erschossener 16-Jähriger: Keine Notwehr

Im August 2022 wird ein 16-Jähriger bei einem Polizeieinsatz in Dortmund getötet. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Beamte nicht in Notwehr gehandelt hat.

Tödliche Schüsse in Dortmund
Kerzen und Blumen im August 2022 im Gedenken an den von der Polizei erschossenen Jugendlichen in Dortmund. Foto: Gregor Bauernfeind
Kerzen und Blumen im August 2022 im Gedenken an den von der Polizei erschossenen Jugendlichen in Dortmund.
Foto: Gregor Bauernfeind

Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hat. »Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können«, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert.

Schon der Einsatz von Reizgas und Taser war demnach unverhältnismäßig. Es sei nicht das mildeste Mittel angewandt worden. Der Einsatz sei somit rechtswidrig, sagte Dombert. Der Schütze fasste demnach selbst den Entschluss, die Waffe einzusetzen. Er soll also nicht auf Anweisung geschossen haben.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft fünf an dem Einsatz im August 2022 beteiligte Polizisten angeklagt hat. Wie Dombert am Mittwoch mitteilte, haben sich die Beschuldigten nach wie vor nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am schwersten wiegt die Anklage gegen den 29 Jahre alten Beamten, der mit der Maschinenpistole auf den Jugendlichen schoss. Ihm wird Totschlag vorgeworfen. Der Jugendliche starb im Krankenhaus.

Zwei Polizistinnen (28 und 31) und einem Polizisten (32) wird wegen des Einsatzes von Reizgas beziehungsweise Taser gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Gegen den 54 Jahre alten Dienstgruppenleiter wurde Anklage wegen der Anstiftung zur Körperverletzung im Amt erhoben. Laut Dombert wird ihm vorgeworfen, dass er das Vorgehen der Polizei bei dem Einsatz am 8. August vorgegeben hat, insbesondere geht es dabei um den Einsatz des Reizgases.

© dpa-infocom, dpa:230215-99-606411/4