Vom Erdbeben betroffene Menschen in der Türkei sollen über ein unbürokratisches Visaverfahren die Möglichkeit erhalten, zeitweise bei Angehörigen in Deutschland unterzukommen. Das teilten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium am Samstag in Berlin mit.
»Als Bundesregierung wollen wir helfen, dass Familien in Deutschland Angehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, vorübergehend bei sich aufnehmen können, wenn sie kein Dach mehr über dem Kopf haben oder medizinische Behandlung brauchen«, sagte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Das Auswärtige Amt hat ihren Angaben zufolge gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium eine Task Force gebildet. Diese nehme noch am Wochenende ihre Arbeit auf. »Ziel ist es, das Visaverfahren für diese Fälle so unbürokratisch wie möglich zu machen.« Das Auswärtige Amt habe schon jetzt sein Personal an den Auslandsvertretungen verstärkt und Kapazitäten an den Visa-Annahmezentren in der Türkei umgeschichtet.
Es geht um Angehörige ersten oder zweiten Grades
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schrieb auf Twitter: »Es geht um Hilfe in der Not. Wir wollen ermöglichen, dass türkische oder syrische Familien in Deutschland enge Verwandte aus der Katastrophenregion unbürokratisch zu sich holen können.« Dies solle mit regulären Visa geschehen, die schnell erteilt würden und drei Monate gültig sein sollten. Zuerst hatte die »Bild«-Zeitung über die Regelung berichtet.
Außenministerin Baerbock sagte: »In der Trauer und Bestürzung über die vielen tausend Toten nach dem Erdbeben ist ein Hoffnungsschimmer für mich das riesige Engagement Hunderttausender Menschen in unserem Land, die nicht nur Anteil nehmen, sondern anpacken und Wege finden zu helfen, etwa mit Spenden.« Viele Menschen hier hätten Verwandte in der Türkei, die sie bei sich aufnehmen wollten und für die sie bereit seien zu bürgen.
Nach dpa-Informationen soll die beschleunigte und prioritäre Visavergabe Menschen zugute kommen, die von der Katastrophe individuell besonders betroffen sind - etwa durch tatsächliche oder drohende Obdachlosigkeit oder durch behandlungsbedürftige Verletzungen. Die Regelung richtet sich an Erdbebengeschädigte, die in Deutschland bei Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einem dauerhaften Aufenthaltsrecht Zuflucht suchen wollen.
Das aufnehmende Familienmitglied muss zudem eine Erklärung abgeben, in der es sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt und die spätere Ausreise des Aufgenommenen aufzukommen. Alle Anforderungen eines regulären Visumverfahrens werden allerdings nicht aufgehoben. So muss der Antragsteller zum Beispiel in der Regel einen gültigen Reisepass vorweisen können.
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