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Vom Herd in den Knast - Schuhbeck ist jetzt Häftling

Vor knapp einem Jahr wurde Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er ging dagegen vor - ohne Erfolg. Jetzt hat er seine Haft angetreten.

Alfons Schuhbeck
Der Starlkoch Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe angetreten. Foto: Matthias Balk/DPA
Der Starlkoch Alfons Schuhbeck hat seine Haftstrafe angetreten.
Foto: Matthias Balk/DPA

Jahrzehntelang war Alfons Schuhbeck fester Bestandteil der Münchner Bussi-Bussi-Gesellschaft, bewirtete Promis und wurde dabei selbst einer. Er hat die Queen bekocht und Charlie Chaplin - dann fiel er tief. Jetzt sitzt der Star-Koch im Gefängnis.

Heute trat er in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung an, wie JVA-Leiterin Monika Groß bestätigt.

Schuhbecks Anwalt Tobias Pretsch will sich dazu nicht äußern. »Wir werden uns zu Ihrer Anfrage nicht äußern und kommentieren die Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft nicht. Gleiches gilt für unseren Mandanten«, hatte er auch schon gesagt, nachdem die Staatsanwaltschaft München I Schuhbeck in der vergangenen Woche zum Haftantritt geladen hatte.

Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

Der Star-Koch war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. 2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Ansicht des Landgerichts hinterzogen. Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen und so Geld hat verschwinden lassen. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.

Schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Doch Schuhbeck kämpfte weiter, legte - obwohl er vor Gericht nach einigem Zögern weitgehend gestanden hatte - Revision gegen das Urteil ein, das der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juni allerdings weitgehend bestätigte. Es sei »im Wesentlichen rechtskräftig«, entschied der BGH.

Wie lange Schuhbeck nun konkret in Haft bleiben muss, ist unklar. Der Rest einer Freiheitsstrafe kann im Regelfall dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn zwei Drittel der Haftstrafe verbüßt sind.

Eine Aussetzung schon nach Verbüßung der Hälfte (die sogenannte »Halbstrafe«) kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus dem November 2022 dann in Betracht, wenn der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt - »oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen«, wie eine Sprecherin damals sagte. »Im Falle von Herrn Schuhbeck müsste die zuständige Strafvollstreckungskammer besondere Umstände erkennen.«

Wenn jemand sich selbst stellt oder auf Rechtsmittel verzichtet, seien das noch keine besonderen Umstände, sagte sie damals. »Besondere Umstände müssen sich aus der Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben. Das Gesamtbild muss sich deutlich von den anderen vergleichbaren Fällen abheben.« Allerdings müsse immer auch in Betracht gezogen werden, dass bei einem fortgeschritteneren Alter eines Häftlings auch eine höhere Haftempfindlichkeit vorliegen könne.

Starkoch vor den Trümmern seiner Karriere

Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen.

Inzwischen wurde auch gegen Schuhbeck selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubigerversammlung ist für September terminiert. Außerdem läuft eine Räumungsklage gegen ihn, weil die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt worden sein soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber »auf Antrag beider Parteivertreter« auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Auch nach seiner Verurteilung und dem Verlust seiner Restaurants und Fernseh-Engagements arbeitete Schuhbeck weiter, trat im »Teatro« auf, das ihm ebenfalls nicht mehr gehört und sang dort »I can't help falling in love« oder »Sweet Caroline«. Bis kurz vor seinem Haftantritt gab er noch Kochkurse in seinem Gewürzladen und trug, wann immer er im Zentrum seines früheren Imperiums am Münchner Platzl gesehen wurde, seine strahlend weiße Kochjacke.

Stellenanzeige sorgte für Wirbel

Kurz bevor der 74-Jährige seine Haftstrafe nun antrat, hatte eine Stellenanzeige der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech Schlagzeilen gemacht. Darin suchte das Gefängnis, in dem er nun seine Strafe wegen Steuerhinterziehung verbüßen wird, einen neuen Koch.

Die Stelle könne aber nicht von Gefangenen besetzt werden, sagte der stellvertretende Leiter der JVA auf Anfrage. Zudem hätten sich bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vor gut einem Monat schon mehrere Interessenten für die Stelle als Koch oder Bäcker gemeldet.

Als Rentner wird Schuhbeck im Gefängnis nicht arbeiten müssen - aber er könnte freiwillig in der Küche helfen. Zur »Bild« sagte er nach Angaben der Zeitung erst vor kurzem: »Ich kann mich nicht hinsetzen und Däumchen drehen.«

© dpa-infocom, dpa:230823-99-931667/5