Das Landgericht Rostock hat eine frühere Pflegeheimbetreiberin wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Damit gingen die Richter der zweiten Instanz deutlich über das bisherige Strafmaß hinaus.
Das Amtsgericht Güstrow hatte im August 2019 eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verhängt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung waren dagegen in Berufung gegangen.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin fanden die Richter in der Urteilsbegründung klare Worte für das Verhalten der heute 36-Jährigen. Im Laufe der Berufungsverhandlung hätten sich »Abgründe menschlicher Gewinnsucht« aufgetan, Senioren seien unter menschenverachtenden Bedingungen in »Dreckslöchern« untergebracht gewesen. Bis zur behördlichen Schließung im Jahr 2016 hatte die Frau in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieben.
Neben der Haftstrafe verfügte das Gericht gegen die Frau ein fünfjähriges Berufsverbot für den Pflegebereich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision möglich.
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