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Veto gegen Jackson-Double-Konzert abgewiesen

STUTTGART. Das Michael-Jackson-Erinnerungskonzert Anfang November in Stuttgart muss nicht abgesagt werden. Das Stuttgarter Landgericht wies den Eilantrag eines angeblichen Nachlassverwalters der Pop-Ikone zurück. Laut Begründung konnte der Kläger seine Berechtigung als Vertreter Jacksons nicht ausreichend belegen. Er war gegen die Konzertreihe mit Jackson-Double William Hall vorgegangen, weil sie in seinen Augen auf Kosten des toten Musikers Profit macht. Hierüber entschied die Kammer nicht.

Michael Jackson war am 25. Juni im Alter von 50 Jahren an Herzversagen durch ein Narkosemittel gestorben.
ARCHIVFOTO: DPA

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