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Verschwundene Georgine: Lebenslange Haft für 44-Jährigen

Eine Schülerin in Berlin auf dem Weg nach Hause - doch dort kommt Georgine im September 2006 nie an. Im Mordprozess gegen einen Verdächtigen hat das Gericht nun entschieden: Lebenslang.

Prozess
Der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Paul Zinken/dpa
Der Angeklagte vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. Foto: Paul Zinken/dpa

BERLIN. Fast 14 Jahre nach dem spurlosen Verschwinden der Schülerin Georgine Krüger hat das Berliner Landgericht einen 44-jährigen Mann des Mordes und der Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Der Familienvater wurde am Dienstag zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Verschwinden des 14-jährigen Mädchens war über Jahre einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Die Leiche Georgines wurde bis heute nicht gefunden.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Demnach hatte der Deutsche mit türkischen Wurzeln Georgine am Nachmittag des 25. September 2006 unter einem Vorwand in seinen Keller in einem Mietshaus im Stadtteil Moabit gelockt. Dort schlug er sie bewusstlos, vergewaltigte sie und erwürgte sie zur Verdeckung der Tat.

Der Angeklagte, der in derselben Straße wie Georgine wohnte, geriet erst 2016 unter Verdacht. Auslöser war ein Verfahren gegen ihn wegen sexueller Nötigung einer anderen Jugendlichen in seinem Keller. Funkzellenauswertungen und Angaben des Mannes gegenüber einem verdeckten Ermittler der Kriminalpolizei führten im Dezember 2018 zur Festnahme. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, der Verdächtige habe dem verdeckten Polizeiermittler klassisches Täterwissen erzählt.

Bei der Polizei hatte der heute 44 Jahre alte Mann die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, verdeckte Polizeiermittler hätten ihn »reingelegt«. Einer von ihnen habe von einer »nervenden Freundin« gesprochen und ihn gefragt, ob er die Frau für viel Geld verschwinden lassen könne. Er habe eine »Geschichte erfunden«, um an das Geld zu kommen. Im Prozess schwieg der Angeklagte. Seine Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Sie sprachen im Prozess von einer »provozierten falschen Selbstbelastung«. (dpa)