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Vergleich im Prozess um eine Kündigung wegen drei Brötchen

HEILBRONN. Vergleich im Prozess um eine Kündigung wegen dreier angeblich gestohlener Brötchen: Die entlassene 59-jährige Küchenangestellte eines Krankenhauses in Künzelsau (Hohenlohe-Kreis) nahm am Freitag vor dem Arbeitsgericht Heilbronn ein Angebot ihres früheren Arbeitgebers an. Demnach bleibt es bei der Kündigung, doch die Klinik hält ihre Vorwürfe nicht aufrecht und zahlt der Frau noch bis Ende September Gehalt. Das Krankenhaus hatte der Mitarbeiterin nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, weil im Februar drei Brötchen in ihrem Spind gefunden worden waren. Das Vertrauen zu ihr sei nach dem Fund zerstört gewesen, sagte der Klinik-Personalchef.

Eine 59-jährige Frau (rechts neben ihrer Anwältin) wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Sie soll drei Brötchen gestohlen

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