Der Prozess um den Missbrauch und den Tod einer 13-Jährigen in Wien hat mit einem angekündigten Geständnis und einer Entschuldigung begonnen. Der Staatsanwalt warf den jungen Männern im Alter von 19, 20 und 23 Jahren am Dienstag vor, dem Mädchen an einem Juniabend im Vorjahr mehrere Tabletten Ecstasy verabreicht und es vergewaltigt zu haben.
Das Kind war laut Staatsanwalt während des Missbrauchs »stark beeinträchtigt und völlig wehrlos«. Es starb demnach an einer Drogen-Überdosis und Erstickung. Der Anwalt des jungen Mannes, in dessen Wohnung das Mädchen starb, kündigte an, dass sich sein Mandant schuldig bekennen werde.
23-Jähriger nach Tod des Mädchens nach England geflohen
Ein weiterer Angeklagter zeigte in seiner Vernehmung Reue und sagte, dass er sich teilweise schuldig fühle. »Ich wollte nicht, dass so etwas passiert. Ich entschuldige mich auch bei der Familie des Opfers«, sagte der 23-Jährige, der nach dem Tod des Mädchens nach England geflüchtet und dort von der Polizei ausfindig gemacht worden war.
Ihm und den zwei anderen werden Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch einer unmündigen Person vorgeworfen. Den drei aus Afghanistan stammenden Verdächtigen drohen Strafen zwischen zehn Jahren und lebenslang. Der Staatsanwalt schloss aber nicht aus, dass sich das Verfahren noch zu einem Mordprozess ausweiten könnte, falls weitere belastende Tatsachen zum Vorschein kämen. Das Geschworenengericht soll am 6. Oktober die Urteile verkünden.
Ein Fall mit politischer Dimension
Der Fall hat auch eine politische Dimension. Die Kanzlerpartei ÖVP nahm die afghanische Abstammung der Verdächtigen voriges Jahr zum Anlass, auf Abschiebungen von kriminellen Asylbewerbern nach Afghanistan trotz der Machtergreifung der militant-islamistischen Taliban zu beharren. Vertreter der konservativen ÖVP stellten außerdem die Frage, ob manche Geflüchtete überhaupt in die österreichische Gesellschaft integrierbar seien.
Der 23-Jährige sagte am Dienstag aus, dass er dem Mädchen für den Sex 50 Euro bezahlt habe. Drogen habe er nicht verabreicht. Er habe auch versucht, das Mädchen mit Herzmassage und Beatmung zu retten. Die Richterin hielt ihm Aussagen von zwei unbeteiligten Freunden vor, wonach er ihnen nach der Tatnacht erzählt habe, dem Kind sechs Tabletten Ecstasy gegeben und es vergewaltigt zu haben.
Teils widersprüchliche Angaben
Der jüngste Verdächtige hat laut seinem Anwalt angegeben, dass er und das Mädchen ein Paar gewesen seien, und dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Laut Staatsanwalt sprechen die Verletzungen des Opfers und die in einem Getränk aufgelösten Drogen eindeutig für eine Vergewaltigung.
Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Österreich illegal und werden nach Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, je nach den Umständen auch härter. Bei sexuellen Handlungen mit einer Person unter 14 kommt es nie auf eine angebliche Einvernehmlichkeit an.
© dpa-infocom, dpa:220927-99-909449/5