Die Urteile zum Doppelmord an einem Arztehepaar aus dem oberfränkischen Mistelbach bleiben bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revisionen der beiden Verurteilten als unbegründet verworfen, wie der BGH und ein Sprecher des Landgerichtes Bayreuth am Dienstag mitteilten. Das Verfahren sei rechtsfehlerfrei geführt worden und der Strafausspruch sei nicht zu beanstanden, hieß es vom BGH. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Die Tochter des Paares und ihr damaliger Freund waren im Januar 2023 von der Jugendkammer des Landgerichtes Bayreuth zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Nach Überzeugung der Richter tötete der damals 18-Jährige in der Nacht zum 9. Januar 2022 das schlafende Paar mit zahlreichen Messerstichen - so wie seine damalige Freundin und er das geplant hatten. Das 16-jährige Mädchen hatte ihn dafür mit Maske, Stirnlampe und Handschuhen ausgestattet. Die soll sie mit den Worten »Du siehst echt sexy aus« kommentiert haben, wie es im Prozess hieß.
Jugendstrafrecht angewendet
Die Jugendliche habe gewusst, dass der junge Mann leicht beeinflussbar gewesen sei und für sie alles tun würde. Sie habe ihm vorgespielt, sie und ihr Bruder würden von den Eltern schlecht behandelt, weswegen der Tod der Eltern der einzige Ausweg sei, fasste der BGH die Urteilsbegründung des Landgerichtes zusammen.
Durch die Schreie der Mutter wachte der 14-jährige Bruder der Jugendlichen auf und trat vor seine Zimmertür. Die Schwester hinderte ihn jedoch daran, einen Notruf abzusetzen. Die Täter flüchteten dann aus dem Haus in Mistelbach und ließen die drei jüngeren Geschwister des Mädchens zurück. Der damalige Freund des Mädchens war wenige Wochen vor der Tat bei dem Arztpaar eingezogen.
Unter Anwendung des Jugendstrafrechtes verurteilte die Jugendkammer den heute 19-Jährigen wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen und wegen der besonderen Schwere der Schuld zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft. Die heute 18-jährige Tochter des Arztehepaares wurde wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Mordmerkmale lauteten hier Heimtücke und niedrige Beweggründe.
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