Im Wuppertaler Missbrauchskomplex hat das Gericht einen 22-Jährigen unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Ein 45-jähriger Mitangeklagter wurde vom Wuppertaler Landgericht zu sechs Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Herstellung von Kinderpornografie verurteilt.
Der 22-Jährige habe die Taten als Minderjähriger begangen, führte der Vorsitzende Richter aus. Er sei als Kind selbst missbraucht worden und habe im Alter von 15 Jahren durchgesetzt, in einer Einrichtung der Diakonie aufgenommen zu werden. Der Student hatte unter anderem ein fünf Monate altes Baby sexuell missbraucht.
2020 habe er über ein Chat-Portal den deutlich älteren Mitangeklagten kennengelernt. Das jüngste Opfer des 45-Jährigen soll ein Jahr alt gewesen sein.
Mindestens fünf Jahre Therapie
Ohne Therapie seien von dem 22-Jährigen weitere Taten zu erwarten, daher sei seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie unerlässlich. Er habe sich »vom Opfer zum Täter mit Verantwortungsübernahme entwickelt«, sei geständig gewesen und habe Reue gezeigt. Seine Therapie werde mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen und »sehr hart« werden.
Für den 22-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft sechseinhalb Jahre Haft und anschließend Psychiatrie und für den 45-Jährigen zehn Jahre Haft beantragt.
Verdächtige Chat-Nachrichten in einem deutschen Onlineportal hatten zunächst die Betreiber und dann die Ermittler auf den Plan gerufen. Der Komplex löste Ermittlungen gegen bundesweit mehr als 100 weitere Verdächtige aus, die einen Tauschring für Kinderpornografie gebildet haben sollen.
Der 22-Jährige hatte seine Missbrauchstaten gefilmt, fotografiert und die Aufnahmen mit anderen getauscht. Bei Durchsuchungen stießen die Ermittler auf mehrere Terabyte verdächtigen Materials. Die Auswertung führte schließlich zur Identifizierung der betroffenen Kinder.
In Nordrhein-Westfalen waren in jüngster Zeit mehrere große Tatkomplexe ans Licht gekommen, bei denen Kindern sexuelle Gewalt angetan worden war.
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