Die junge Polizistin und ihr Kollege hatten keine Chance. Auf nächtlicher Streife wollten sie einen verdächtigen Kastenwagen kontrollieren, der in der Westpfalz an einer entlegenen Kreisstraße stand. Wenige Minuten später waren die beiden tot. Erschossen.
Fast auf den Tag genau zehn Monate ist das Verbrechen von Kusel her, für das ein 39 Jahre alter Mann verantwortlich sein soll. Im Prozess um die tödlichen Kopfschüsse werden heute die Urteile vor dem Landgericht Kaiserslautern erwartet.
Tat mit »Hinrichtungscharakter«
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen zweifachen Mord vor. Die Tat habe »Hinrichtungscharakter« gehabt, hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer gesagt. Für ihn haben sich die Vorwürfe in dem rund fünfmonatigen Prozess bestätigt. Der 39-Jährige habe die Polizisten getötet, um Jagdwilderei zu verdecken. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: Der Mann habe gefürchtet, das erlegte Wild nicht mehr verkaufen zu können. Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Während für die Staatsanwaltschaft aufgrund der »besonderen Verwerflichkeit« der Tat zudem eine besondere Schwere der Schuld feststeht, spricht die Verteidigung nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat »maximal Körperverletzung mit Todesfolge« - und auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, den 29 Jahre alten Polizeikommissar in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen.
Zweiten Angeklagten erwartet wohl keine Strafe
Der Nebenangeklagte hat das stets zurückgewiesen - er ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 33-Jährige aber der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen und wegen Mordes lebenslange Haft verhängen plus die besondere Schwere der Schuld feststellen, wäre eine Haftentlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis ausgeschlossen. Die Verbüßungsdauer liegt in solchen Fällen Experten zufolge im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz, Sabrina Kunz, sagte, man hoffe auf »eine konsequente rechtsstaatliche Entscheidung«. Man trauere um zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben lassen mussten. Der Jahrestag der Tat in zwei Monaten werde Wunden wieder aufreißen. »Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen«, sagte Kunz.
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