Logo
Aktuell Panorama

Urteil zu Todesflug Rio-Paris: Hinterbliebener pessimistisch

Als eine Air-France-Maschine zwischen Rio und Paris abstürzte, verlor Bernd Gans seine Tochter Ines. Fast 14 Jahre später fällt in Paris ein Urteil gegen die Airline. Gans erwartet davon nicht viel.

Todesflug Rio-Paris - Bernd Gans
Bernd Gans verlor bei dem Absturz seine Tochter. Foto: Rachel Boßmeyer
Bernd Gans verlor bei dem Absturz seine Tochter.
Foto: Rachel Boßmeyer

Der Hinterbliebene Bernd Gans aus dem bayerischen Vaterstetten blickt dem Urteil im Prozess um den Todesflug Rio-Paris am Montag in Paris pessimistisch entgegen. »Ich muss davon ausgehen, dass die ganze Strategie aufgeht für sie«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur über die angeklagten Konzerne Airbus und Air France. Die Unternehmen müssen sich in dem Verfahren zu dem Absturz einer Air-France-Maschine vor knapp 14 Jahren mit 228 Toten wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung verantworten. Sie wiesen die Verantwortung von sich und forderten Freispruch.

Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg vom brasilianischen Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik, 228 Menschen starben. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs waren auch 28 Deutsche. Eine von ihnen war Gans' damals 31-jährige Tochter Ines.

Der Prozess in Paris folgte auf ein jahrelanges juristisches Tauziehen. 2019 wiesen Ermittlungsrichter ein Verfahren ab. Der Absturz sei auf eine Kombination von Elementen zurückzuführen, die noch nie vorgekommen sei. 2021 entschied ein Berufungsgericht anders und ordnete den Prozess gegen Airbus und Air France an.

Air France wurde in dem Verfahren angelastet, die Piloten nicht ausreichend geschult zu haben. Airbus soll die Folgen eines Ausfalls der Sonden für die Geschwindigkeitsmessung unterschätzt haben, hieß es in der Anklage. Doch in ihrem Schlussplädoyer sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, es scheine ihnen unmöglich, eine Schuld der Unternehmen nachzuweisen. Man könne keine Verurteilung fordern.

Für Gans, der Vorsitzender der deutschen Hinterbliebenenvereinigung HIOP AF447 und in dem Verfahren einer von etwa 500 Nebenklägern ist, kam das sehr überraschend. Das Plädoyer nannte er einseitig. Er rechnet nun nicht damit, dass die Konzerne am Montag tatsächlich verurteilt werden. Unabhängig vom Urteil sagte Gans aber über den Prozess: »Insgesamt war er unheimlich wichtig.«

© dpa-infocom, dpa:230416-99-330590/3