BERLIN. Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt soll am Dienstag (12.00 Uhr) das Urteil gesprochen werden.
In dem neu aufgerollten Prozess am Landgericht der Hauptstadt sind zwei junge Männer angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat wiederum lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes und lebenslange Führerschein-Sperren gefordert.
Zwei heute 30 und 27 Jahre alte Sportwagenfahrer, die in Untersuchungshaft sitzen, waren im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde über den Kurfürstendamm gerast. Der Ältere hatte schließlich an einer für ihn roten Ampel einen Jeep gerammt. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Auto, die beiden Raser wurden kaum verletzt.
Der Verteidiger des 30-Jährigen plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger des 27-Jährigen sprachen sich für drei Jahre Haft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung seiner damaligen Beifahrerin aus.
Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die beiden Männer deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah aber einen bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend begründet. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an. Der Sohn des Opfers ist Nebenkläger in dem Prozess.
In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte im Prozess gesagt, er würde »gern ungeschehen machen, was geschehen ist«. Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.
Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein »verbotenes Kraftfahrzeugrennen« der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend kann diese Bestimmung aber nicht auf den Berliner Raser-Fall angewandt werden. Laut Statistik hat die Polizei in Berlin seit der neuen Regelung bis Ende 2018 genau 298 illegale Autorennen angezeigt.
Der BGH hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes vom Februar 2018. (dpa)