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Ursache für Explosion auf Rügen geklärt

Die Ermittlungen nach einer Explosion mit Millionenschaden in Putgarten auf Rügen gehen dem Ende zu. Nun steht die Ursache fest. Ein Monteur soll sich verantworten.

Gasexplosion auf Rügen
Blick auf die Unglücksstelle: Im Norden der Insel Rügen kam es zu einer Gasexplosion. Foto: Stefan Sauer/DPA
Blick auf die Unglücksstelle: Im Norden der Insel Rügen kam es zu einer Gasexplosion.
Foto: Stefan Sauer/DPA

Knapp fünf Monate nach einer schweren Gasexplosion in Putgarten auf der Insel Rügen ist die Ursache geklärt. Ein Arbeiter habe bei der Montage eines Gaszählers in dem explodierten Ferienhaus einen Fehler gemacht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund, Martin Cloppenburg. Das habe das technische Gutachten ergeben.

Es bestehe der Verdacht der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Mit einer Anklage rechnet Cloppenburg bis Anfang 2024. Zuvor hatte der Rundfunksender Ostseewelle MV berichtet.

Am 26. Mai war ein Ferienhaus in der Feriensiedlung in Putgarten kurz vor dem Kap Arkona explodiert. Trümmerteile flogen mehrere Hundert Meter weit und beschädigten mindestens 13 Nachbarhäuser und mehrere Autos. Danach brach ein Feuer aus, das auch ein mit Schilf gedecktes Nachbarhaus erfasste. Verletzt wurde niemand. Die Polizei schätzte den Gesamtschaden auf mehr als eine Million Euro.

Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe

Der Tatverdächtige soll den Zähler ein paar Tage vorher eingebaut haben. Er müsse noch dazu Stellung nehmen und sei bisher zu dem Vorwurf noch nicht angehört worden, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Der Besitzer des explodierten Ferienhauses, ein Mann aus Leipzig, wollte der Polizei zufolge kurz nach dem Vorfall gerade nach Putgarten kommen.

Wegen des Einbaufehlers sei wohl Gas ausgeströmt und als sich die Heizung vor der Ankunft von Gästen automatisch eingeschaltet habe, sei es zur Explosion gekommen. »Was für ein Glück, dass da noch niemand in den Häusern war«, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Auf den Tatvorwurf stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Für die zivilrechtliche Klärung des Schadenersatzes sei in der Regel die Firma des Monteurs zuständig.

© dpa-infocom, dpa:231019-99-621369/2