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Tote in der Weser - Angeklagte schweigen bei Prozessauftakt

Sie wurden bereits wegen anderer Delikte bestraft. Ein Mord konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Nun gibt es einen neuen Prozess. Doch die Angeklagten schweigen.

Prozess wegen Mordes
Einer der drei Angeklagten (M) wird vor Prozessbeginn von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Foto: Sina Schuldt/DPA
Einer der drei Angeklagten (M) wird vor Prozessbeginn von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt.
Foto: Sina Schuldt/DPA

Im Prozess um eine in der Weser versenkte 19-Jährige haben sich die drei Angeklagten am Montag vor dem Landgericht Verden nicht geäußert. In dem Verfahren müssen die Strafen aus einem früheren Urteil neu verhandelt werden. Der Prozess gegen den 43 Jahre alten Hauptangeklagten, seine 42 Jahre alte Ex-Frau und einen 56-Jährigen soll am 12. Dezember fortgesetzt werden.

Die Angeklagten waren schon 2021 vom Landgericht verurteilt worden. Ein Mord, wie angeklagt, konnte den Deutschen damals nicht nachgewiesen werden. Das Gericht konnte nicht klären, wie die 19-Jährige starb. Ein Binnenschiffer hatte sie im Frühjahr 2020 in einem Schleusenkanal im Kreis Nienburg gefunden - unbekleidet an einer Betonplatte festgebunden im Fluss versenkt.

In dem Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen anderer Delikte bestraft, der Hauptangeklagte unter anderem wegen der schweren Zwangsprostitution des Opfers zu acht Jahren Haft. Er soll versucht haben, die 19-Jährige gemeinsam mit seinem damals besten Freund und seiner früheren Partnerin als Prostituierte zu vermarkten - obwohl das Opfer aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfähig gewesen sei, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen.

Der damals 54 Jahre alte Mitangeklagte erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, die damals 40 Jahre alte Mitangeklagte sollte zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen den Schuldspruch Revision ein. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass die Strafen neu verhandelt werden müssen, aber das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskräftig ist. Es gilt der Freispruch vom Vorwurf des Mordes.

© dpa-infocom, dpa:231127-99-92034/2