Der Prozess um den grausamen Tod eines Kleinkindes aus Bopfingen (Baden-Württemberg) vor zwei Jahren muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob auf Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Ellwangen auf und wies die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Die Revision des Angeklagten wurde in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil vom BGH verworfen.
Der Deutsche war am 18. Mai 2022 vom Landgericht zu einer Haftstrafe von 14 Jahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der bei der Verurteilung 33-Jährige aus dem bayerischen Landkreis Ansbach über Monate das kleine Kind seiner Lebensgefährtin misshandelt hatte. Am 21. Oktober 2021 kam das 23 Monate alte Kind mit zahlreichen Verletzungen ins Krankenhaus, wo es an schweren inneren Verletzungen starb.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Das Gericht hatte die Mordmerkmale aber nicht als gegeben gesehen. Aus Sicht des BGH hält die Verneinung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe mit der vom Landgericht gegebenen Begründung sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand. Die höchsten deutschen Strafrichter vermissten eine Gesamtbetrachtung, die auch frühere Misshandlungen einschließt.
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