Logo
Aktuell Panorama

Tödliche Attacke in Hamm - Täter muss in die Psychiatrie

Nach einer Attacke an einer Hochschule wird der Täter auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Im wurde paranoide Schizophrenie attestiert.

Attacke an Hochschule in Hamm
Der Angeklagte sitzt in Handschellen im Gerichtssaal. Nach einem Messerangriff an der Hochschule Hamm-Lippstadt mit einer Toten und drei Verletzten hat das Dortmunder Schwurgericht ein Urteil gesprochen. Foto: Dieter Menne
Der Angeklagte sitzt in Handschellen im Gerichtssaal. Nach einem Messerangriff an der Hochschule Hamm-Lippstadt mit einer Toten und drei Verletzten hat das Dortmunder Schwurgericht ein Urteil gesprochen.
Foto: Dieter Menne

Knapp sieben Monate nach einer tödlichen Messerattacke an der Hochschule Hamm-Lippstadt ist der Täter am Freitag auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Der unter Wahnvorstellungen leidende Mann hatte am 10. Juni 2022 eine Gastdozentin erstochen und drei Studierende zum Teil lebensgefährlich verletzt. Auslöser der Tat waren Wahnvorstellungen.

Laut Urteil des Dortmunder Schwurgerichts war der 34-jährige Deutsche überzeugt, dass alle Personen an der Hochschule zu einem Clan gehören, der ihn töten will. Dafür habe er sich rächen wollen.

Die Gastdozentin hatte in einem Hörsaal gesessen, als der Täter plötzlich hereingestürmt kam und ihr mit einem Messer in die Brust stach. Die 30-Jährige starb am nächsten Tag im Krankenhaus. Im Prozess hatte der 34-Jährige erklärt, dass es sich bei allen Personen um Zufallsopfer gehandelt habe. Die Richter werteten die Taten als Totschlag und als gefährliche Körperverletzung. Eine Haftstrafe kam aufgrund der attestierten paranoiden Schizophrenie nicht in Betracht. Der 34-Jährige gilt als schuldfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230106-99-127922/2