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Streit um TV-Beitrag: Boris Becker legt Berufung ein

Ex-Tennisstar Boris Becker fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt - wegen einer Fernsehsendung. Vor Gericht scheiterte er mit einer Klage. Gibt es eine zweite Runde?

Boris Becker
Boris Beckes Rechtsstreit mit Oliver Pocher geht in die nächste Runde. Foto: Frank Augstein
Boris Beckes Rechtsstreit mit Oliver Pocher geht in die nächste Runde.
Foto: Frank Augstein

Der frühere Tennisstar Boris Becker hat das Gerichtsurteil im Rechtsstreit mit dem TV-Komiker Oliver Pocher angefochten. Die Berufung von Beckers Rechtsbeistand sei am Mittwoch vergangener Woche eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Karlsruhe der Deutschen Presse-Agentur.

Becker (55) war Mitte November mit einer Zivilklage gegen Pocher (44) am Offenburger Landgericht gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung »Pocher - gefährlich ehrlich« vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, argumentierte das Gericht damals. Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.

Weder Pocher noch Becker, der wegen Verschleierung von Teilen seines Vermögens während seiner Privatinsolvenz in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offenburg erscheinen. Britischen Medienberichten zufolge steht Beckers Freilassung und umgehende Abschiebung kurz bevor. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher nicht. Becker ist seit rund siebeneinhalb Monaten in britischer Haft.

In der strittigen Fernsehsendung wurde laut Offenburger Gerichtsangaben unter dem Slogan »Make Boris rich again« ein Spendenaufruf gestartet. Zu sehen ist demnach, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde. »Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an Boris Becker verliehen wurde, um ihm unbemerkt den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste dieser bei der Preisübergabe nicht«, hatte eine Sprecherin berichtet.

Gericht: Meinungsfreiheit überwiegt

Pocher konnte sich zwar nicht auf eine Einwilligung Beckers stützen, da die Einzelheiten der geplanten Verbreitung vorher nicht mitgeteilt worden waren, hatte das Gericht entschieden. Allerdings sei die Veröffentlichung möglich, da es sich um »Bildnisse der Zeitgeschichte« handele. Aus Sicht des Offenburger Gerichts überwiegen in diesem Fall die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.

Das Urteil von Mitte November beruhe auf einer Abwägung verschiedener Interessen, sagte Beckers Anwalt Samy Hammad der Deutschen Presse-Agentur. Die Meinungsfreiheit sei zwar ein »hohes Rechtsgut« - doch die »Persönlichkeitsrechte von Herrn Becker« würden überwiegen. Hammad äußerte sich nicht zu der möglicherweise bevorstehenden Abschiebung Beckers.

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit: »Das Landgericht Offenburg hat den Sachverhalt bindend festgestellt, die Klage vollumfänglich abgewiesen und damit im Ergebnis richtig entschieden.« Nun müsse die Gegenseite ihre Berufung gegen das Urteil erst einmal genau begründen. »Dabei ist ihr der Vortrag von neuen Tatsachen grundsätzlich verwehrt. Eines ist aber schon jetzt klar: Wir werden - sobald uns die Berufungsschrift vorliegt - beantragen, diese umgehend zurückzuweisen«, erklärte Cronemeyer.

© dpa-infocom, dpa:221212-99-870116/5