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Staatsanwaltschaft fordert nach Amokfahrt lebenslange Haft

Wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Gleichzeitig spricht sie von einer »brutalen und grausamen Tat«.

Plädoyers im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier
Der 52-jährige Angeklagte trägt im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Handschellen im Gerichtssaal. Foto: Harald Tittel
Der 52-jährige Angeklagte trägt im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Handschellen im Gerichtssaal.
Foto: Harald Tittel

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier Ende 2020 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert.

Der Mann habe sich des fünffachen Mordes und des versuchten Mordes in 18 weiteren Fällen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel am Freitag in seinem Plädoyer am Landgericht Trier. Bei dieser ungewöhnlich »brutalen und grausamen Tat« liege ein besondere Schwere der Schuld vor.

Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Unterbringung des 52-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und rund 300 traumatisierte Augenzeugen.

Der Angeklagte habe sein »Auto als Waffe« eingesetzt, um »gezielt Jagd auf Passanten« zu machen, sagte Samel. Das Ziel sei »maximale Zerstörung« gewesen: Er habe die ganze Breite der Fußgängerzone genutzt, um mit seinem Geländewagen in hohem Tempo möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Die Opfer hätten »nicht einen Hauch der Chance« gehabt. Er habe unermessliches Leid angerichtet.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer hatte Mitte August 2021 begonnen und ist derzeit bis 16. August terminiert. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie und ist vermindert schuldfähig. Er hat bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.

© dpa-infocom, dpa:220715-99-32747/2