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Sorgerechtsstreit um Block-Kinder - Erneute Durchsuchungen

Im Sorgerechtsstreit der Hamburger Unternehmerfamilie Block hat die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal ein Hotel durchsuchen lassen. Außerdem wird öffentlich nach einem Wohnmobil gefahndet.

Elysée-Hotel
Die Polizei hat einen Durchsuchungsbeschluss am Hamburger Élysée-Hotel vollstreckt. Foto: Steven Hutchings/DPA
Die Polizei hat einen Durchsuchungsbeschluss am Hamburger Élysée-Hotel vollstreckt.
Foto: Steven Hutchings/DPA

Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in der Hamburger Unternehmerfamilie Block hat die Polizei zum dritten Mal einen Durchsuchungsbeschluss am Hotel Grand Elysée in Hamburg vollstreckt. Neben dem zur Block-Gruppe gehörenden Hotel in der Nähe des Dammtorbahnhofs seien am Donnerstag auch die Wohn- und Geschäftsräume der Gruppe im Stadtteil Poppenbüttel durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Ermittlungen gegen Block-House-Gründer

Die Behörde ermittelt gegen Christina Block (51) - Mutter der beiden betroffenen Kinder - sowie nun auch gegen den Großvater des Jungen und des Mädchens, den Gründer der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83). Der Vorwurf lautet Entziehung Minderjähriger. 

Zwei der vier Kinder von Christina Block leben bei dem von ihr geschiedenen Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Sie waren in der Silvesternacht von Unbekannten nach Deutschland gebracht worden. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter sie wieder nach Dänemark gehen lassen.

Es bestehe der Verdacht, dass Eugen und Christina Block die Kindesentziehung organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter durchgeführt hätten, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Um Beweismittel aufzufinden, seien ebenfalls Sachen und Kraftfahrzeuge Eugen Blocks durchsucht worden. Der Beschluss habe sich auch gegen ihn gerichtet. 

Rund um das Elysée-Hotel standen am Vormittag mindestens zehn Mannschaftswagen der Polizei. Uniformierte Beamte waren an allen Hoteleingängen zu sehen.

Suche nach einem Wohnmobil

In der Nähe des Hotels war ein Aufruf an einem Laternenmast zu sehen, mit dem die Polizei um Mithilfe bei der Suche nach einem Wohnmobil bat. Das Fahrzeug sei am 1. Januar dazu genutzt worden, zwei Kinder unrechtmäßig aus Dänemark nach Deutschland zu bringen, hieß es. Der Fiat Ducato mit dem Kennzeichen PF für Pforzheim sei auf eine Person in Wurmberg im Enzkreis in Baden-Württemberg zugelassen. 

Mehrere Tathandlungen in Zusammenhang mit dem Wohnmobil hätten in der Grenzortschaft Harrislee, Ortsteil Kupfermühle, und in Wurmberg stattgefunden. Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft wurde der Fahndungsaufruf auch über das Polizeipräsidium Pforzheim und die Polizei Flensburg bekannt gemacht.

Eine Sprecherin der Block-Gruppe erklärte: »In der familiären Angelegenheit kooperieren wir mit den Ermittlern in vollem Umfang und stellen die erbetenen Unterlagen zur Verfügung.« Das Elysée-Hotel und das Wohnhaus Christina Blocks waren bereits am 12. Januar durchsucht worden. Am 8. März hatte die Staatsanwaltschaft weitere Durchsuchungen in dem Hotel und bei der Block Systems GmbH veranlasst. Wenige Tage zuvor war ein europäischer Haftbefehl gegen Christina Block nach Angaben ihres Anwalts aufgehoben worden.

Die Unternehmerin und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder im Alter von etwa 10 und 13 Jahren. Seit Ende August 2021 leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie von einem Besuch bei ihm nicht zur Mutter zurückgekehrt waren. Das Hanseatische Oberlandesgericht, das im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hatte, entschied am 19. Februar 2024, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.

Strafverfahren gegen den Vater

Die Hamburger Staatsanwaltschaft führt auch gegen den Vater ein Strafverfahren. Er soll sich demnächst in Hamburg vor Gericht wegen Entziehung Minderjähriger verantworten. Das Amtsgericht hatte eine Eröffnung des Prozesses zunächst abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde ein. Ende April dieses Jahres hob das Landgericht den Nichteröffnungsbeschluss auf. 

Ob der Prozess nun vor dem Amts- oder Landgericht stattfindet, ist noch nicht entschieden, wie ein Gerichtssprecher erklärte. 

© dpa-infocom, dpa:240516-99-53340/7