HAMBURG. Vielerorts ist es inzwischen kalt. Für Autofahrer bedeutet das: umsteigen auf Winterreifen. Allerdings gilt in Deutschland anders als in manchen anderen Ländern eine situative Winterreifenpflicht und kein fester Zeitraum. Heißt, grundsätzlich darf man mit Sommerreifen unterwegs sein, aber immer dann, wenn unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht, müssen wintertaugliche Reifen aufgezogen sein. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Probleme mit der Versicherung
Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall baut, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. »Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde«, sagt Bianca Boss als Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Unter Umständen zahlt dann die Versicherung nicht den ganzen Schaden.
Bei der Haftpflichtversicherung wird zwar der Fremdschaden bezahlt. Aber der Versicherer kann Zahlungen vom Verursacher oder der Verursacherin zurückverlangen. Das geht allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Eigene Sicherheit steht im Vordergrund
Wer einen Kaskoversicherungsvertrag hat, bei dem auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet wird, bekommt in der Regel aber auch dann den eigenen Schaden bezahlt. Das ist aber kein Freifahrtsschein für falsche Bereifung. Denn Winterreifen sei für die eigene Sicherheit und die der anderern von hoher Relevanz. (dpa)