Aktuell Prozess

Skandal um Silikonbrüste: Gericht entlastet Behörden

KARLSRUHE. Im ersten Prozess um gesundheitsgefährdende Silikonbrüste machen die Richter den betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf Schadenersatz. Eine generelle Haftung der Behörden sieht das Landgericht Karlsruhe nicht. Auch für Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) sahen die Richter in der mündlichen Verhandlung am Dienstag zunächst keine Grundlage.

Bei einer Brustvergrößerung wird nach dem Einsetzen eines Silikon-Implantats der Schnitt zugenäht  Foto: Ulrich Perrey/ Archi
Bei einer Brustvergrößerung wird nach dem Einsetzen eines Silikon-Implantats der Schnitt zugenäht Foto: Ulrich Perrey/ Archiv
Bei einer Brustvergrößerung wird nach dem Einsetzen eines Silikon-Implantats der Schnitt zugenäht Foto: Ulrich Perrey/ Archiv

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