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Sexueller Missbrauch: Haftstrafe für Ex-Vize-Bürgermeister

Sexueller Missbrauch und Besitz von Kinderpornografie: Der frühere Vize-Bürgermeister von Lünen ist in Bochum zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Daniel Wolski
Der Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde von dem Bochumer Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: Bernd Thissen/DPA
Der Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde von dem Bochumer Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt.
Foto: Bernd Thissen/DPA

Sexualisierte Chats, Treffen auf dem Rücksitz eines Autos, anzügliche Bilder auf dem Smartphone: Der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, ist zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht bestrafte den Politiker unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie.

Der Angeklagte hatte in dem seit Ende März laufenden Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Damit wolle er sämtlichen betroffenen Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen, hatte er über seine Verteidiger erklärt. Einige der jugendlichen Mädchen hatten dennoch im Prozess eine Zeugenaussage gemacht. Sie beschrieben darin, wie Wolski sie in verschiedenen sozialen Netzwerken angeschrieben und dazu gebracht hatte, sich gegen Bezahlung mit ihm zu treffen.

»Die Chats machen uns teilweise sprachlos«, sagte der Vorsitzende Richter Nils Feldhaus in der Urteilsbegründung. Wolski sei sehr manipulativ vorgegangen und habe die Jugendlichen massiv unter Druck gesetzt. In einigen Chats ist sogar davon die Rede, dass sich die Mädchen zugunsten des Angeklagten prostituieren könnten. Wolski hatte dazu im Prozess erklärt, es habe sich dabei aber um keine realen Vorstellungen gehandelt.

Richter raten Wolski zu professioneller Hilfe

Mit dem Urteil blieben die Richter knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Wolski selbst hatte bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Dafür hatte er im Laufe der Verhandlung auch jedem einzelnen Opfer einen Schmerzensgeld-Betrag zukommen lassen.

Diesen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich und auch das umfassende Geständnis werteten die Richter strafmildernd. Sie rieten dem Angeklagten aber dringend dazu, seine sexuelle Neigung zu präpubertären Jugendlichen mit professioneller Hilfe anzugehen.

Entlassung aus Untersuchungshaft

Unmittelbar nach dem Urteil entließen die Richter den Angeklagten vorerst aus der Untersuchungshaft. Nach über 200 Tagen ist der Ex-Politiker also erst einmal wieder ein freier Mann. Die Richter begründeten diese Entscheidung damit, dass nunmehr kein Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr vorliege. Dazu sei die Strafe auch nicht hoch genug ausgefallen. Wolski wird den Rest der Haftstrafe nach der Rechtskraft des Urteils antreten müssen. 

Daniel Wolski hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2023 sein Amt als stellvertretender Bürgermeister von Lünen niedergelegt. Gleichzeitig war er aus der SPD ausgetreten. »Das habe ich getan, um Schaden von der Partei abzuwenden«, hatte er dazu im Prozess erklärt.

© dpa-infocom, dpa:240514-99-31713/2