Während einer Krähenjagd ist ein 18-Jähriger im niedersächsischen Dötlingen tödlich verletzt worden. Der junge Mann habe gemeinsam mit einem Gleichaltrigen am Samstagmorgen Jagd auf die Vögel gemacht, teilte die Polizei mit. Beide besaßen demnach eine Jagdberechtigung.
Nach den bisherigen Erkenntnissen geriet der eine in das Schussfeld seines Bekannten, wurde getroffen und tödlich verletzt. Die Polizei habe Ermittlungen aufgenommen und die benutzten Waffen sichergestellt. Derzeit deute alles auf einen tragischen Jagdunfall hin. Die Angehörigen seien von einem ehrenamtlichen Kriseninterventionsteam betreut worden.
Ob Krähenvögel bejagt werden dürfen, ist im Jagdrecht der einzelnen Bundesländer geregelt. Rabenkrähen dürfen in Niedersachsen zwischen dem 1. August und 20. Februar geschossen werden. Sie werden häufig mit auf Feldern aufgestellten Attrappen angelockt, die Krähen bei der Nahrungssuche simulieren. Die Bejagung von Krähen sei sinnlos und aus ökologischen, naturschutzfachlichen und ethischen Gründen abzulehnen, erklärt der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen.
Entenjagd in NRW
Auch im nordrhein-westfälischen Lippstadt kam es zu einem schweren Zwischenfall: Bei einer privaten Entenjagd wurde ein 53-Jähriger am Samstagvormittag von einer Gewehrkugel am Kopf getroffen und schwer verletzt. Der Mann wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und geht von einem Jagdunfall aus. Hinweise auf eine vorsätzliche Tat gebe es nicht, sagte ein Sprecher. Möglicherweise habe es sich um einen Querschläger gehandelt. Der Schütze war den Angaben zufolge ein 83-Jähriger, der ebenfalls an der Entenjagd teilnahm. Zuvor hatte die »Bild« über den Vorfall berichtet.
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