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Schlappe für Bürger im Streit um Tempo-30-Schilder

Anwohner stellen auf ihren Grundstücken Schilder auf, um langsames Fahren auf der Straße anzumahnen. Ein Gericht weist ihre Klagen gegen eine Behörde ab. Geht der Schilderstreit vom Bodensee nun in die nächste Runde?

»Freiwillig Tempo 30«-Schildern
Christian Kronbitter (l) und Erich Maier vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg mit einem »Freiwillig 30«-Schild. Foto: Silas Stein/DPA
Christian Kronbitter (l) und Erich Maier vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg mit einem »Freiwillig 30«-Schild.
Foto: Silas Stein/DPA

Im Streit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 sind Bodensee-Anwohner zunächst gescheitert: Das Freiburger Verwaltungsgericht wies am Dienstag drei Klagen von Bürgern gegen das zuständige Landratsamt ab. Im Kern geht es um die Frage, ob Anwohnerinnen und Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln.

Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Die Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will

Die DUH teilte nun mit, sie wolle »in weiteren rechtlichen Schritten« eine Klärung erreichen. »Dazu müssen wir zunächst die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten«, sagte der Bundesgeschäftsführer der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, Jürgen Resch. Er hatte bereits am Montag am Rande einer mündlichen Gerichtsverhandlung signalisiert, den Streit notfalls in die nächste Instanz bringen zu wollen.

DUH: Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit

Bisher ist es nach Ansicht der DUH ungeklärt, ob Bürger nun mit den Tafeln für ein langsames Fahren werben dürfen. »Daher bleiben die Schilder stehen«, hieß es in einer Mitteilung. Zu den Urteilsgründen will sich das Gericht nach eigenen Angaben in den nächsten Wochen äußern - ein Termin wurde nicht genannt.

»Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie den Menschen, die unter hohem Verkehrsaufkommen, Rasern und Verkehrslärm leiden, endlich hilft: Tempo 30 innerorts muss Regelgeschwindigkeit sein«, erklärte Resch. Mit der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes biete sich dazu eine Gelegenheit. Mit der Gesetzesnovelle soll es nach ergänzenden Angaben für Kommunen einfacher werden, Tempo-30-Zonen, Radwege und Busspuren einzurichten.

Bei der mündlichen Verhandlung waren die unterschiedlichen Standpunkte zu den Schildern für ein freiwilliges Tempo 30 aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die Feststellungsklagen der Bürger möglicherweise unzulässig sind. Die Kläger könnten innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.

Auf den strittigen Tafeln sind das Wort »Freiwillig«, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. Nach Ansicht der DUH sind die auf der Bodenseehalbinsel Höri aufgestellten Schilder eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern.

Wie das Gericht mitteilte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer »Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm« auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden.

© dpa-infocom, dpa:231016-99-585343/5