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Schlafende Ehefrau mit Hammer erschlagen - Lebenslange Haft

Ein Rentner erschlägt seine schlafende Ehefrau brutal mit einem Hammer. Angeblich aus Sorge vor hohen Schulden im Alter. Das hält das Gericht für nicht nachvollziehbar - und steht vor einem Rätsel.

Landgericht Mönchengladbach
Eine 75-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: Marius Becker/DPA
Eine 75-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Foto: Marius Becker/DPA

Ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod einer 73-jährigen Frau in Viersen hat das Landgericht Mönchengladbach den Ehemann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 75-jährige Rentner hatte gestanden, Ende Mai seine schlafende Frau mit einem Hammer erschlagen zu haben.

Der Rentner wollte ihr damit nach eigener Aussage ein Alter in Armut ersparen. Das Paar hatte immer wieder seinen chronisch kranken und beruflich gescheiterten 47-jährigen Sohn finanziell unterstützt und sich dafür verschuldet. Die Schulden seien existenzbedrohend gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen als die Tat.

Für das Gericht war die Begründung kaum nachvollziehbar. Eine Verschuldung in Höhe von etwa 32.000 Euro sei nach der Zeugenaussage eines Bankmitarbeiters »auch in dem Alter noch überschaubar gewesen«, sagte der Vorsitzende Richter Martin Alberring. »Hätten sie ihren mittlerweile 47-jährigen Sohn nicht so massiv unterstützt, hätte es überhaupt keinen Engpass gegeben«, hielt er dem Angeklagten vor. Aus Sicht des Gerichts bleibe die Tat rätselhaft. Das Motiv habe nicht geklärt werden können.

Es gebe auch keine Hinweise auf eine Affekttat, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Weder hätten sich die Eheleute vor der Tat gestritten noch sei der Rentner durch Alkohol enthemmt gewesen. Eine psychiatrische Gutachterin hatte den Mann zur Tatzeit als voll schuldfähig eingestuft. Der 75-Jährige hatte vor Gericht umfassend gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231206-99-199803/3