Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus Habgier: Seit Donnerstag muss sich dafür ein 63 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) verantworten. Er soll im August dieses Jahres absichtlich Öl auf den Küchenboden gegossen haben, um seine 45 Jahre alte Ehefrau dazu zu bringen, den Boden kniend zu wischen. Dabei soll er ihr mit einem Handbeil zunächst den Schädel eingeschlagen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser einen langen Schnitt am Hals zugefügt haben. Er habe ganz sicher sein wollen, dass sie wirklich tot sei, sagte der Angeklagte am Donnerstag vor Gericht aus. Nach der Tat ging er zur Polizeiwache und zeigte sich selbst an.
Im Jahr 2008 war die Frau mit 53 000 Euro in die gemeinsame Heimat Pakistan gereist, um dort ein Haus zu kaufen. Dieses sei eigentlich für seine Kinder aus zweiter Ehe gedacht gewesen, gab der Angeklagte vor dem Gericht zu Protokoll. Doch anstatt das Haus auf die Kinder eintragen zu lassen, ließ die 45-Jährige sich selbst als Eigentümerin in die Urkunde schreiben.
Dies und die Tatsache, dass sie sich offenbar von ihm scheiden lassen wollte und sich im Sommer ein eigenes Konto einrichtete, ließen dem Mann keine ruhige Minute mehr. Er schilderte vor Gericht, dass er in der Nacht vor der Tat wach gelegen habe. Er habe sich überlegt, ob er sich »wirklich von seiner Frau fertig machen lassen« wolle oder sie nicht lieber gleich umbringen solle, um in den Besitz der Immobilie zu kommen.
Zudem hätte er im Falle einer Scheidung nicht mehr bei seinen fünf Kindern aus der Ehe mit der 45-Jährigen leben können. »Ich bin ganz allein, ich hungere nach der Liebe meiner Kinder«, ließ der Angeklagte dem Gericht über seinen Dolmetscher mitteilen. Er fühle sich nun zwar schuldig, dass er seine Frau umgebracht habe, doch die Sorge um seine Familie habe ihn zu der Tat verleitet.
Das Paar hatte 1998 geheiratet. Die zwischen 2000 und 2009 geborenen Kinder waren zunächst nicht vor Gericht erschienen und hatten die Aussage verweigert. Ein Kinderpsychologe hatte dringend von der Vernehmung der Kinder vor Gericht abgeraten, um diese nicht zu belasten. Der Vorsitzende Richter wollte dies prüfen lassen. (dpa)
