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Säugling misshandelt: Acht Jahre Haft für Vater

Ein Säugling stirbt nach schweren Misshandlungen. In einem ersten Prozess wird der angeklagte Vater zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach erfolgreicher Revision muss er jetzt in Haft.

Landgericht Hagen
Der Eingang des Landgerichtes in Hagen. Foto: picture alliance / dpa
Der Eingang des Landgerichtes in Hagen. Foto: picture alliance / dpa

HAGEN. Mehr als vier Jahre nach dem Tod eines misshandelten Säuglings in Bielefeld hat das Hagener Landgericht den Vater des Kindes zu acht Jahren Haft verurteilt.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, wurde der Angeklagte, der bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß war, noch im Gerichtssaal festgenommen.

Der 36-jährige Deutsche war in einem ersten Prozess im November 2016 vom Landgericht Bielefeld wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt.

Der drei Monate alte Sohn des Angeklagten war im November 2015 gestorben. Bei der Obduktion stellten die Richter damals mehrere Knochenbrüche fest, die auf frische und ältere Misshandlungen schließen ließen. Auch die Zwillingsschwester des Jungen war nach ihrer Geburt mehrmals massiv verletzt worden. Das Mädchen lebt heute in einer Pflegefamilie.

Der Angeklagte hatte bei der Polizei angegeben, er habe die Kinder gleichzeitig aus ihrem Bett gehoben. Dabei seien sie ihm aus dem Arm gerutscht und versehentlich hingefallen. In der Urteilsbegründung in Hagen war jetzt jedoch von einem »durchgängigen Martyrium der beiden Säuglinge« die Rede. Derartige Gewalt sei mit Fahrlässigkeit nicht mehr zu erklären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)