Der Berufungsprozess hat für Rockerboss Frank Hanebuth keine wesentliche Verbesserung bewirkt: In dem Verfahren um einen verprügelten Werkstattbesitzer sind der 58-Jährige und vier weitere Männer zu Geldstrafen in vierstelliger Höhe verurteilt worden - wie in erster Instanz.
Das Urteil des Landgerichts Hannover erging wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu, wie Richterin Karin Goldmann am Donnerstag sagte. Den Männern sei es darauf angekommen, ihr Opfer »massiv einzuschüchtern«, es sei eine »Machtdemonstration« gewesen. Hintergrund der Entscheidung seien Videos vom Tatgeschehen. Laut Anklage zählen die Verurteilten zur Rockergruppe Hells Angels.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 3600 Euro gegen einen 48-Jährigen, der das Opfer geschlagen hatte. Hanebuth muss 4800 Euro zahlen - in seinem Fall wurde eine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzugezählt, nachdem die Berufung dagegen zurückgenommen worden war. Die übrigen Männer im Alter zwischen 37 und 49 Jahren müssen Geldstrafen zwischen 1800 und 4500 Euro bezahlen. Der Staatsanwalt hatte Bewährungsstrafen für drei Männer und Geldstrafen für die beiden übrigen, darunter Hanebuth, gefordert. Die Verteidiger verlangten Freisprüche, ihre Mandanten hätten bis auf den 48-Jährigen keine Gewaltbereitschaft gezeigt.
Streit um Geld
Hanebuth war nach Überzeugung des Gerichts mit den anderen Männern beteiligt, als der Kfz-Mechaniker geschlagen wurde. Der Rockerboss und die übrigen Verurteilten erschienen demnach im April 2018 bei dem Werkstattbesitzer. Es soll um einen Streit um Geld gegangen sein, das Opfer sprach aber auch von einem »Konflikt« um seine Ex-Partnerin. Der Mann verweigerte allerdings die Aussage weitgehend. Goldmann erklärte, das Tatopfer habe keinerlei Interesse an einer Tatverfolgung - »warum auch immer«.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hannover im August 2020 ebenfalls Geldstrafen in vierstelliger Höhe verhängt. Bei der neuerlichen Verurteilung zu Geldstrafen gehe es nicht darum, »irgendein Exempel zu statuieren gegenüber irgendeiner Gruppierung«, betonte Goldmann. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil zunächst »sacken lassen« zu wollen. Auf ihr letztes Wort verzichteten die verurteilten Männer, sie schlossen sich ihren Anwälten an. Hanebuth tat dies mit den Worten: »Ich bin sprachlos.«
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