Ruhig und nüchtern hat der Angeklagte vor dem Landgericht Kassel vom Tatabend berichtet. Knapp acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen aus dem nordhessischen Bad Emstal räumte der 21 Jahre alte Bekannte der Jugendlichen gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstags ein, die Schülerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Töten habe er sie aber nicht wollen, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, die Jugendliche zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt zu haben. Zudem wirft sie ihm vor, sich durch die Tat mit der Störung der Totenruhe eine andere Straftat ermöglicht zu haben. So soll der Angeklagte nach der Tötung die Leiche in sexuell motivierter Weise berührt und dies gefilmt und fotografiert haben.
Die 14-Jährige war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) bei einer Hütte unter Baumstämmen liegend entdeckt worden. Sie war seit dem Vorabend vermisst worden. Der Angeklagte wurde bereits einen Tag nach dem Fund des Mädchens wegen des dringenden Verdachts des Mordes festgenommen.
Der deutsche Staatsangehörige, der nach eigenen Angaben arbeitslos ist und mit dem Handel von Waffen und Drogen Geld verdiente, sitzt seither in Untersuchungshaft. Weil er zur Tatzeit 20 Jahre alt und somit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig.
Hintergrund der Tat
Das Opfer und ihn habe eine jahrelange Freundschaft verbunden, berichtete er. Eine Liebesbekundung seinerseits habe das Mädchen in der Vergangenheit zurückgewiesen. Später habe sie sich in ihn verliebt. Er habe eine Beziehung aber abgelehnt, weil ihre Eltern den Kontakt zwischen den beiden verboten hätten. Es würde sonst nur wieder Ärger gegeben, habe er ihr erklärt. »Dann waren wir einfach beste Freunde.«
Am Tatabend hätten sie sich heimlich getroffen, auf einer Bank gesessen, geredet und mehrere Joints geraucht, schilderte der Beschuldigte. Um nicht zusammen gesehen zu werden, sei das Mädchen schließlich vorausgegangen. Dabei hätten sie telefoniert. Plötzlich habe sie in Panik um Hilfe geschrien. Er sei ihr gefolgt, um nach ihr zu sehen. Im Bereich der Hütte sei sie dann aus einem Gebüsch gesprungen, um ihn zu erschrecken. Darüber seien sie in Streit geraten.
»Ich habe ihr gesagt, dass das überhaupt nicht geht in meinen Augen. Das war nicht lustig«, erklärte er. Schließlich sei er in der Vergangenheit schon selbst verfolgt worden. So sei er sechs Monate vor der Tat Opfer einer Entführung geworden. Ein Mann habe ihn drei Tage lang gefangen gehalten und sexuell missbraucht. Nachdem er entkommen sei, habe er geplant, den Mann zu töten. Seine 14-jährige Bekannte habe von der Entführung und den Tötungsplänen gewusst. Sie habe sich über den Vorfall mehrfach lustig gemacht und damit gedroht, zur Polizei zu gehen.
Der Streit am Tatabend habe sich hochgeschaukelt, so der Angeklagte. Die Jugendliche habe ihn dabei »geschubst, bespuckt und aufs Übelste beleidigt. Und dann Kurzschlussreaktion«. Er habe sie ebenfalls geschubst. Sie sei gefallen und mit dem Hinterkopf auf einen Baumstamm aufgeschlagen. Er habe sich neben das Mädchen gebeugt und sie mit beiden Händen gewürgt. »Sie hat um sich geschlagen und versucht, mich abzuwehren«, berichtete er. Als die 14-Jährige bewusstlos geworden sei, habe er von ihr abgelassen. »Meines Erachtens hat sie da noch geatmet.«
Anschließend habe er die Schülerin teilweise entkleidet und Film- und Fotoaufnahmen von ihr gemacht. Mit ihnen habe er sie erpressen wollen, »damit sie nicht zur Polizei geht, wenn sie wieder aufwacht.« Danach habe er sie wieder angezogen - nur ihren BH habe er behalten - und sie mit umher liegenden Baumstämmen bedeckt. Die Absicht, seine Bekannte zu töten, bestritt der Angeklagte zum Prozessauftakt.
»Er hat sich damit beschäftigt, wie man jemanden umbringen kann«
Die Auswertung seiner Mobilfunkdaten habe ergeben, dass der 21-Jährige wenige Tage vor der Tat auffällige Google-Suchanfragen gestellt habe, berichtete eine Ermittlerin. »Er hat sich damit beschäftigt, wie man jemanden umbringen kann, wie lange man jemanden würgen muss, bis er tot ist.«
Zudem habe er recherchiert, wie man Fingerabdrücke vermeiden könne. Auch habe er vermehrt pornografische Filme konsumiert, die sich mit Vergewaltigungen junger Mädchen befasst hätten. Soziale Kontakte habe er laut der Datenauswertung nur wenige gehabt. Für sein Opfer habe er eine Art Obsession entwickelt, sagte die Polizistin. »Es war offensichtlich, dass er eine starke Neigung zu ihr hatte.«
Auf den Aufzeichnungen auf seinem Smartphone sei zu sehen, wie er den Leichnam des Mädchens an den Brüsten, am Po und im Intimbereich berührte. Dabei habe er Einmalhandschuhe getragen, schilderte die Beamtin. »Die habe ich immer in meiner Tasche«, entgegnete der Anklagte, der bereits zuvor polizeibekannt war, auf die Frage des Vorsitzenden Richters, woher diese stammten. »Für den Fall, dass ich etwas in die Hand nehme wie einen Schlagstock oder ein Messer, wo meine Fingerabdrücke nicht drauf sein sollen.« Dann ziehe er vorher immer seine Handschuhe an.
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