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Prozess um geplanten Feuertod von Gläubiger gestartet

Mittels Altpapier und Decken soll die Angeklagte versucht haben, den Mann anzuzünden. Dieser überlebte - nun wird der 43-Jährigen der Prozess wegen versuchten Mordes gemacht.

Prozess gegen Frau wegen versuchten Mordes
Andrea H. soll versucht haben, ihren Chef bei lebendigen Leib zu verbrennen. Ihr wird nun wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht. Foto: Uwe Anspach
Andrea H. soll versucht haben, ihren Chef bei lebendigen Leib zu verbrennen. Ihr wird nun wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht.
Foto: Uwe Anspach

Aus finanzieller Not heraus soll eine 43-Jährige versucht haben, ihren Chef und Gläubiger bei lebendigem Leib zu verbrennen. Seit heute wird der Frau am Landgericht Heidelberg wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht.

Zum Auftakt wurde lediglich die Anklage verlesen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilt.

Wohl Schuldenerlass für sexuelle Leistungen

Demnach soll die 43-Jährige seit dem Jahr 2020 finanziell von dem Mann abhängig gewesen sein. Er soll ihr angeboten haben, die Schulden für sexuelle Dienstleistungen zu erlassen. Um wie viel Geld es ging, blieb zunächst unklar.

In den Büroräumen ihres Chefs in Neidenstein nahe Heidelberg habe die Angeklagte 5000 Euro von dessen Konto auf ihr eigenes überwiesen. Anschließend befürchtete sie den Angaben nach, bald entdeckt und erneut zu sexuellen Kontakten aufgefordert zu werden.

Angeklagte soll auch den eigenen Tod geplant haben

Sie ging laut Anklage im Herbst zum Schein auf den Wunsch nach Sex ein und legte dem Vorgesetzten Fesseln und eine Augenbinde an. Anschließend versuchte sie, ihn mit brennbarem Material - Altpapier und Decken - anzuzünden. Auch habe sie den eigenen Flammentod geplant.

Der Geschädigte hatte den Brand den Angaben zufolge bemerkt und seine Fesseln gelöst. Beim Löschen des Feuers mit bloßen Händen soll er sich Brandverletzungen zweiten Grades zugezogen haben.

Für den Prozess vor dem Schwurgericht sind bisher sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht könnte demnach Ende Mai ein Urteil sprechen (Az. 6 Ks 300 Js 24249/21).

© dpa-infocom, dpa:220429-99-94950/3