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Prozess um Amokfahrt in Mannheim beginnt

Ein an paranoider Schizophrenie leidender Mann bringt seinen Vater um und fährt drei Radfahrer so schwer an, dass zwei von ihnen sterben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Prozess in Mannheim
Der Angeklagte im Landgericht. Er soll seinen Vater getötet und auf der Flucht mit einem Auto drei Radfahrer absichtlich angefahren haben, von denen zwei starben. Foto: Uwe Anspach
Der Angeklagte im Landgericht. Er soll seinen Vater getötet und auf der Flucht mit einem Auto drei Radfahrer absichtlich angefahren haben, von denen zwei starben.
Foto: Uwe Anspach

Rund neun Monate nach einer Amokfahrt in Mannheim, bei der ein Mann zwei Radfahrer totgefahren und zuvor in Rheinland-Pfalz seinen Vater umgebracht haben soll, hat am Montag der Prozess gegen den 37-Jährigen begonnen. Wie erwartet wurde die Öffentlichkeit unmittelbar nach Verlesung der Antragsschrift vor dem Landgericht ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last.

In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob der an paranoider Schizophrenie leidende Mann dauerhaft in die Psychiatrie kommt. Er soll zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig gewesen sein. Ob der Mann sich zur Sache äußerte, konnte ein Gerichtssprecher zunächst nicht sagen.

Im Juni vergangenen Jahres hatte der Mann den Vorwürfen zufolge im rheinland-pfälzischen Ellerstadt erst seinen 69 Jahre alten Vater mit einem Küchenmesser erstochen und dabei auch einen Nachbarn verletzt. Dann floh er laut Staatsanwaltschaft im Auto Richtung Mannheim und soll drei Radler absichtlich gerammt haben.

Eine 71-Jährige starb am Unfallort. Ihr 78 Jahre alter Mann erlag einige Wochen später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Ein weiterer Radfahrer überlebte die Kollision schwer verletzt. Dann ließ der Mann sein Auto stehen und sprang in den Rhein. Die Wasserschutzpolizei rettete ihn kurz vor dem Ertrinken.

Für das Verfahren sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte am 3. April fallen.

© dpa-infocom, dpa:230306-99-847870/2