US-Schauspielerin Amber Heard (36) will gegen das Jury-Urteil im Verleumdungsprozess zwischen ihr und ihrem Ex-Mann Johnny Depp (59) in Berufung gehen. Ihr Anwaltsteam habe am Donnerstag das Gericht in Fairfax County im US-Bundesstaat Virginia darüber informiert, berichtete das Branchenblatt »Deadline.com« unter Bezug auf Gerichtsunterlagen.
Das Sprecherteam der Schauspielerin teilte dem Internetportal »TMZ.com« mit, das Gericht habe einen Fehler gemacht und damit ein »faires« Urteil verhindert. Depps Vertreter zeigten sich hingegen zuversichtlich, dass das Urteil zugunsten des »Fluch der Karibik«-Stars bestehen bleibe. Die Jury habe ein »klares und einstimmiges« Urteil gefällt, teilte ein Sprecher des Schauspielers am Donnerstag laut »Variety« mit.
Jury gibt Johnny Depp größtenteils recht
Nach einem sechswöchigen Verleumdungsprozess, in dem sich die früheren Eheleute häusliche Gewalt vorgeworfen hatten, stellte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp - gab aber auch Heard in einigen Punkten Recht. Wegen Verleumdung muss sie Depp über zehn Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Depp wiederum schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf geschädigt haben sollen.
Im Kern der von Depp eingereichten Zivilklage ging es um einen 2018 von der »Washington Post« veröffentlichten Kommentar, in dem sich Heard als Opfer häuslicher Gewalt beschrieben hatte.
Vergangene Woche scheiterte Heard mit einem Antrag auf Aufhebung des Urteils wegen möglicher Verfahrensfehler. Richterin Penney Azcarate lehnte es ab, den Urteilsspruch und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen zu verwerfen.
Heards Anwälte hatten argumentiert, dass die Identität von einem der sieben Geschworenen nicht überprüft worden sei. Demnach gehörte ein jüngerer Mann der Jury an, obwohl dessen Vater mit gleichem Namen und gleicher Adresse als potenzieller Juror angeschrieben worden war.
Azcarate befand dagegen, dass der Geschworene alle Auflagen erfüllt habe und vor Prozessbeginn von beiden Seiten bestätigt worden sei. Es gebe keine Hinweise auf Betrug oder anderweitige Rechtsverletzung, schrieb die Richterin in ihrer Begründung.
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