Der grausige Tod der kleinen Ursula Herrmann in der Nähe des Ammersees sorgt seit mehr als vier Jahrzehnten für Spekulationen und Betroffenheit in der Bevölkerung. Zwar wurde viele Jahre nach dem Tod der Schülerin ein Verdächtiger verhaftet und auch verurteilt, doch bis heute gibt es viele Zweifel, ob tatsächlich der Richtige im Gefängnis sitzt oder ob es zumindest nie gefasste Komplizen gab.
Nun ist ab 3. November beim Pay-TV-Sender Sky und dem Streamingdienst Wow eine aufwendige Dokumentation zu dem Fall aus Bayern zu sehen, der zu den spektakulärsten Kriminalfällen der Bundesrepublik zählt. Der eineinhalbstündige Film »Das Mädchen in der Kiste: Wer tötete Ursula Herrmann?« erzählt noch einmal die Geschichte von Anfang an nach und befeuert auch die Spekulationen um die Täterschaft.
Wesentlich getragen wird die Doku von Ursulas Bruder Michael Herrmann, der seit vielen Jahren für weitere Ermittlungen kämpft. »Wenn es Lügen gibt, dann würde ich auch gerne dabei sein, um die zu entlarven«, sagt er in dem Fernsehbeitrag. Er zweifelt ebenfalls daran, dass der richtige Täter eingesperrt ist.
Rätselhafte DNA-Spur und nie aufgeklärte Hinweise
Der Film beleuchtet dabei viele der Aspekte, welche die seit vielen Jahren bestehende Kritik an der Arbeit der Kriminalpolizei anfachen, wie beispielsweise eine rätselhafte DNA-Spur und andere nie aufgeklärte Hinweise. Auch ein neues Gutachten zu einem Tonbandgerät, das einst wesentlich zur Verurteilung des einsitzenden Verurteilten beitrug, wird vorgestellt. Doch letztlich ist nach dem neuen TV-Film weiterhin sehr fraglich, ob es irgendwann noch einmal eine große Untersuchung zum Fall Herrmann geben wird.
Zurück geht die Kriminalgeschichte auf den 15. September 1981. Damals radelt die Zehnjährige durch einen Wald bei ihrem Heimatort Eching am Ammersee. Ein Täter reißt das Kind vom Rad und sperrt es in eine Kiste, die er vergräbt. Darin stirbt das Mädchen nach kurzer Zeit, weil die Belüftungsanlage nicht funktioniert. Von den Eltern werden zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt, obwohl Ursula längst tot ist.
Wochen später wird die vergrabene Kiste mit der Leiche Ursulas entdeckt, doch die Ermittlungen sind überschattet von Pannen. Schon die Spurensicherung am Tatort wird zum Fiasko, der ermittelnde Oberstaatsanwalt wird später von einem »Spurenvernichtungskommando« sprechen. Es dauerte letztlich bis zum Jahr 2008, bis das Gewaltverbrechen als aufgeklärt galt.
Beschuldigter beteuert bis heute seine Unschuld
Damals wurde im Ferienort Kappeln an der Schlei in Schleswig-Holstein ein Verdächtiger festgenommen, der einst in der Nachbarschaft der Familie Herrmann lebte. Der Beschuldigte beteuert bis heute seine Unschuld, dennoch wurde er in einem langwierigen Indizienprozess in Augsburg verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen schweren erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein Hauptindiz war ein beim Verurteilten sichergestelltes altes Tonbandgerät, das für die damaligen Erpresseranrufe genutzt worden sein soll. In der Sky-Doku wird ein Gutachten der Universität Zürich vorgestellt, wonach dieses Gerät eher nicht als Tatwerkzeug in Frage kommt.
Für Verteidiger Walter Rubach ist dies ein weiteres Puzzleteil dafür, die Unschuld seines Mandanten nachweisen zu können. Rubach sammelt seit vielen Jahren Argumente, um ein Wiederaufnahmeverfahren anzustrengen. Der Anwalt betont aber auch, dass es in Deutschland »höllisch schwer« sei, letztendlich einen neuen Prozess zur Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durchzusetzen.
Auch wenn das Tonbandgerät wohl Schwerpunkt von Rubachs Wiederaufnahmeantrag werden würde, fürchtet er, mit der Aussage des Züricher Instituts komme man »nicht sehr viel weiter«. Allerdings gebe es auch noch andere, die sich sicher seien, dass das Spulengerät nicht für die Entführung genutzt worden sei. »Da sitzen wir halt noch dran«, sagt Rubach.
Neue Ermittlungsansätze?
Für die Augsburger Staatsanwaltschaft kann das alles bislang nicht das Urteil erschüttern. »Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen«, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Dobler. Zuletzt hatte die Anklagebehörde ein angebliches Bekennerschreiben untersucht. An dem Schreiben sei nichts dran gewesen, der Urheber habe nicht ermittelt werden können, betont Dobler. Wesentliche neue Ermittlungsansätze sieht die Anklagebehörde nicht.
Unabhängig von einer Wiederaufnahme seines Verfahrens kann der verurteilte Täter auf Freiheit hoffen. Im kommenden Jahr kann er einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung stellen, weil er die Mindesthaftdauer von 15 Jahren erreicht hat. Man könne Hoffnung haben, dass er dann auch rauskommt, sagt sein Rechtsanwalt Rubach. »Er ist alt, er ist krank, es gibt ein Gutachten, das sagt, er ist nicht mehr gefährlich.«
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