Ein österreichisches Gericht hat eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die heute 54-jährige Angeklagte den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Nachbar starb im Zuge einer Corona-Infektion an einer Lungenentzündung. Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau »annähernd zu 100 Prozent« übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, erklärte der Fachmann.
Keine Quarantäne trotz eines positiven Tests
»Das tut mir für Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist«, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. »Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.« Das genüge für einen Schuldspruch, erklärte die Richterin.
Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt.
Der Nachbar war nach Angaben seiner Familie der an Corona erkrankten Frau auf dem Flur begegnet. Diese sagte, sie sei damals zu krank gewesen, um überhaupt aufzustehen. Aus ihrer Sicht hatte sie nicht Corona, sondern eine Bronchitis, »wie ich sie jedes Jahr im Winter habe«, sagte sie vor Gericht.
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