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Nach Urteil um Polizistenmorde legt Verteidiger Revision ein

Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod von zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle verhängten die Richter eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten. Doch der will das nicht hinnehmen.

Prozess um Polizistenmorde in Kusel
Der Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Foto: Uwe Anspach
Der Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
Foto: Uwe Anspach

Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen.

Ein 39-Jähriger war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.

© dpa-infocom, dpa:221130-99-719892/8