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Nach Debatte in Berlin: Ist Oben-ohne-Baden mehr im Trend?

Das Oben-ohne-Baden soll für Frauen nicht mehr zum Problem werden - das versprachen die Berliner Bäderbetriebe im Frühjahr. Jetzt hat die Badesaison begonnen. Macht sich das bemerkbar?

Oben-ohne-Baden
Das Oberteil des des Badeanzugs zur Seite gepackt: »Konflikte oder Beschwerden hat es nicht gegeben«. Foto: Annette Riedl
Das Oberteil des des Badeanzugs zur Seite gepackt: »Konflikte oder Beschwerden hat es nicht gegeben«.
Foto: Annette Riedl

Vor Kurzem machte das Thema viele Schlagzeilen - in Berlin sollen Frauen ungehindert oben ohne baden dürfen. Nun zeigt sich: In den Bädern der Hauptstadt nutzen Frauen bisher nur vereinzelt diese Möglichkeit. »In den Sommerbädern ist oben ohne auf den Liegewiesen durchaus weiter verbreitet, aber geschwommen wird zurzeit kaum oben ohne«, sagte Bäder-Sprecherin Claudia Blankennagel der Deutschen Presse-Agentur.

Andere Gäste hätten die oben ohne schwimmenden Frauen zwar registriert, aber sonst nicht weiter beachtet. »Konflikte oder Beschwerden hat es unseres Wissens nach nicht gegeben«, so die Sprecherin.

Für alle Personen gleichermaßen erlaubt

Verboten war es ohnehin nicht - aber seit diesem Jahr soll Oben-ohne-Baden in Berlins Schwimmbädern für Frauen auch nicht mehr zum Problem werden. In einer internen Anweisung sei klargestellt worden, dass das Schwimmen oben ohne für alle Personen gleichermaßen erlaubt sei, hatten die Bäderbetriebe im März mitgeteilt.

Zuvor hatte sich eine Berlinerin (mit Erfolg) beschwert, weil sie nicht wie Männer oben ohne in einem Hallenbad in Berlin-Kaulsdorf schwimmen durfte. Momentan muss sich die Aktivistin aber gar nicht mehr mit dem Thema beschäftigen. Sie gehe meist in einem See schwimmen, da interessiere es niemanden, ob sie oben ohne oder auch ganz nackt bade, erklärte sie auf Anfrage.

Ein anderer Fall aus Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung dafür blieb jedoch erfolglos.

© dpa-infocom, dpa:230527-99-844410/3