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Mutmaßliche IS-Terroristin aus Niedersachsen vor Gericht

Was bringt eine junge Frau aus Deutschland dazu, sich islamistischen Kämpfern anzuschließen und nach Syrien auszureisen? Aufschluss über die Motive einer dreifachen Mutter könnte ein Prozess in Celle geben.

Oberlandesgericht Celle
Eine dreifache Mutter steht heute vor dem Oberlandesgericht Celle. Foto: Holger Hollemann
Eine dreifache Mutter steht heute vor dem Oberlandesgericht Celle.
Foto: Holger Hollemann

Weil sie sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen haben soll, steht eine dreifache Mutter vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle.

Die 33-Jährige gehört zu den mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die Anfang Oktober gemeinsam mit ihren Kindern in einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Deutschland zurückgeholt wurden. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Deutschen wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, darunter die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft erhob Ende 2021 vor dem Staatsschutzsenat des OLG Celle Anklage gegen die 33-Jährige.

Frau heiratete mehrere IS-Kämpfer

Die Osnabrückerin soll Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter gegen den Willen des Kindsvaters nach Syrien ausgereist sein. In Syrien habe die Frau hintereinander mehrere IS-Mitglieder nach islamischem Ritus geheiratet und ihnen Kampfhandlungen ermöglicht, indem sie den Haushalt geführt habe, heißt es in der Anklage.

Sie soll unter anderem ihre Tochter im Alter von sechs Jahren zur Steinigung einer Frau mitgenommen und dem Kind Hinrichtungsvideos gezeigt haben. Auch ihre beiden in Syrien geborenen Söhne soll sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS erzogen haben.

Darüber hinaus wird der 33-Jährigen vorgeworfen, eine 16 Jahre alte Jugendliche in Deutschland für die Terrororganisation angeworben zu haben. Die junge Frau reiste gemeinsam mit der Osnabrückerin und deren kleiner Tochter über die Türkei ins Kampfgebiet. Die Angeklagte hatte dem Gericht zufolge nach ihrer Gefangennahme in Syrien Anfang 2019 mit ihren Kindern in zwei kurdischen Lagern gelebt.

Insgesamt waren im Rahmen der Rückholaktion der Bundesregierung in der Nacht zum 7. Oktober 2021 acht Frauen mit insgesamt 23 Kindern in Frankfurt am Main gelandet. Ein Großteil der Rückkehrerinnen wurde nach der Landung in Haft genommen, wie das Außenministerium damals mitteilte.

© dpa-infocom, dpa:220309-99-442935/2