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Mordfall Claudia Otto - Angeklagter beteuert seine Unschuld

1987 wurde die Gastwirtstochter Claudia Otto ermordet. Schon seit längerem ist ein Mann wegen der Tat angeklagt, doch ein erster Prozess gegen ihn platzte. Nun unternimmt die Justiz einen neuen Anlauf.

Landgericht Bonn
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen bereits verurteilten Doppelmörder. Foto: Rolf Vennenbernd/DPA
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen bereits verurteilten Doppelmörder.
Foto: Rolf Vennenbernd/DPA

Der 36 Jahre zurückliegende Raubmord an der Gastwirtstochter Claudia Otto beschäftigt seit Mittwoch erneut das Bonner Landgericht. Ein bereits verurteilter Doppelmörder ist angeklagt, weil er die 23-Jährige 1987 in ihrer Wohnung über dem Ausflugslokal ihrer Eltern in Lohmar erdrosselt haben soll. Aus dem Tresor soll er dann laut Anklage die Tageseinnahmen von 6100 Euro gestohlen haben.

Am ersten Prozesstag beteuerte der Deutsche erneut seine Unschuld. »Ich habe mit der mir zur Last gelegten Tat nichts zu tun«, ließ er seinen Verteidiger erklären. Ansonsten wirkte der Angeklagte desinteressiert, blätterte in einer Aktenmappe, schien sich sogar ein wenig zu amüsieren, als der Vorsitzende Richter Ermittlungsunterlagen per Beamer auf eine Leinwand projizierte.

Haftbefehl aufgehoben

Der Mann aus Detmold musste sich bereits im vergangenen Jahr wegen der Tat vor dem Landgericht verantworten. Doch Anfang Dezember wurde der erste Prozess gegen ihn überraschend ausgesetzt, weil zwei entscheidende DNA-Spuren, die seine Schuld beweisen könnten, vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität München möglicherweise nicht sachgerecht untersucht worden waren. Spuren des Opfers und des Beschuldigten könnten im Labor vermischt worden sein, hieß es damals. Das Gericht hob daraufhin den Haftbefehl auf und ordnete eine erneute Überprüfung der Spuren an. Das Ergebnis will die Kammer nun am nächsten Verhandlungstag präsentieren.

Der Betonbauer war schon kurz nach dem Mord ins Visier der Ermittler geraten, weil er in der Nähe des Ausflugslokals »Naafshäuschen« auf einer Baustelle gearbeitet hatte und häufig in der Wirtschaft zu Gast gewesen war. Der Verdacht ließ sich damals aber nicht erhärten. Eine Textilfaser, die seinerzeit mit einer Folie von der Leiche genommen worden war, ergab keine Übereinstimmung mit einem Kleidungsstück des Angeklagten, auch ein Schuhabdruck und Fingerabdrücke passten nicht zu ihm.

Erst im Dezember 2017 konnte in dem »Cold Case« durch neue DNA-Analysemethoden ein genetischer Fingerabdruck gefunden werden, der zur ersten Verhaftung des Angeklagten führte. Da gleichzeitig eine zweite DNA-Spur eines Unbekannten festgestellt wurde, konnte ihm die Tat jedoch nicht sicher nachgewiesen werden. Nach einer erneuten Überprüfung wurde der unbekannte Spurenleger als Mitarbeiter des Landeskriminalamts identifiziert, der Verdächtige kam daraufhin im April 2022 zunächst erneut in Haft.

Der Angeklagte ist ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, der bereits mehr als die Hälfte seines Lebens im Gefängnis gesessen hat. Er hatte 1988 im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung umgebracht. In diesem Fall hatte er seinerzeit ein Geständnis abgelegt, während er die Tötung von Claudia Otto immer bestritt.

© dpa-infocom, dpa:230927-99-355191/2